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1 (1873) Von den Anfängen bis zum Jahre 1400
Entstehung
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Achen erhält 2 Jahrmärkte, Zollfreiheit, eine Münzstätte u. s. w. 131

sagt, sein Neffe Otto und dessen Vorgänger hätten sowohlzu ihrem Seelenheile als auch aus Liebe zu ihren Brüdern, denKanonichen, diesen manche Güter der Probstei übertragen, wassie eigentlich nicht gedurft hätten, der Kaiser indessen durchdiese Urkunde genehmigt. Wir ersehen aus derselben, dassProbst und Kapitel von einander getrennte Besitzungen hatten.Nicht geringere Gunst bewies der Kaiser den BewohnernAchens; denn wenige Tage nach der Heiligsprechung Karls,am 9. Januar 1166, setzte er in der Reichs- und Krönungs-stadt Achen zwei Jahrmärkte l ) mit ständiger Zollfreiheit fürdie dortigen Kaufleutc und eine Münzstätte ein und verordnete,dass auch jede andere Münze nach ihrem Werthe dort um-laufen und auch ausserhalb der Münzhalle verwechselt wer-den dürfe. Es lohnt der Mühe, diese wichtige Urkunde inihrem Zusammenhange kennen zu lernen, da sie die wesent-lichen Vorrechte enthält, deren sich Achen bis zur neuernZeit erfreute. Daher folgt hier deren Uebersetzung: ImNamen der h. untheilbaren Dreieinigkeit, Friedrich durchdie Gnade Gottes Kaiser der Römer und Augustus. Da derkönigliche Ort Achen sowohl durch den daselbst verherrlich-ten hochheiligen Leib des Kaisers Karl, den er allein ver-wahrt, als durch den königlichen Sitz, in welchem die Kaiserder Römer zuerst gekrönt werden, alle Provinzen und Städtean Würde und Ehre übertrifft, so ist es billig und angemessen,dass wir nach dem Beispiel des h. Karls und anderer Vor-gänger am Reich diesen Ort in unseren kaiserlichen Schutznehmen und durch Vorrechte und Freiheiten sicher stellen.Daher haben wir beschlossen, dass in Achen jährlich zweiJahrmärkte öffentlich gehalten werden sollen. Diese werdennach dem Urtheile der Kaufleute benachbarter Städte, welchesolche schon besitzen, deren Jahrmärkte nicht nur nichtbeeinträchtigen, sondern noch begünstigen. Nach dem Ratheunsere]' Grossen gewähren wir aus Ehrfurcht vor dem hoch-heiligen Kaiser Karl allen Kautieuten während dieser Jahr-märkte und während des ganzen Jahres Zollfreiheit an die-,sem königlichen Orte und die Befugniss, nach Gutdünken

') Jahrmarkt wurde Iiis 1799 in dem Kreuzgange der Stiftskircheabgehalten.

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