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1504.
wo das nit gepessert werden solt", erlaubt er dem Grafen, an diesem Schlosse mitRath und Wissen seines unddes Keichs Sehuldheissen zu Offennburg 1000 fl. reinisch, „nemlichen halbs zu weer vnd halbs zu der wonung"zu verbauen. Nach vorgelegter Raitung über dieses Baugeld soll dasselbe zum Pfandschilling geschlagen wer-den. Gleichzeitige oder wenig jüngere Pap. Copie. Donaueschingen.
2) Wegen des Bezugs dieser Gilt erhob sich ein Streit, auf den sich ausser einem unwichtigerenSchreiben die folgenden Dokumente beziehen: 1506, April 27. Markgraf Cristoff von Baden schreibt demGrafen Wolfgang, er setze einen Rechtstag nach Baden auf Samstag nach Vnsers Herrn Vffartttag (Mai 23.)zwischen dem Grafen Wolfgang und Schuldheiß, Gericht und ganzer Gemeinde seines (des Markgrafen) DorfesFriesenheym, die der Graf an das Hofgericht gen Rotwyl mit einer Verkündung fürgenommen, wovon sie aberlaut des Markgrafen Freiheit gewiesen sind. Datum vff mentag nach Misericordia domini anno etc. 6. Pap.Or. mit dem zum Verschlusse aufgedrückten rothen Siegel des Ausstellers. Donaueschingen. — Graf Wolfgang hatte1506, März 30. (mentag nach dem sontag Judica) Michel Batzheim (sie), seinem Amtsverweser in Ortenowe,oder wem derselbe es weiter befiehlt, Vollmacht zu seiner Vertretung im Streite wider die von Friessenheimertheilt. Perg. Or. (das Siegel des Ausstellers fehlt). Donaueschingen. — 1506, Aug. 20. beurkunden Gangolfzu Hohengeroltzecke der junge und Michel Botzheim, Amtsverweser zu Ortemberg, als Vertreter seines ab-wesenden Herrn, Grafen Wolfgang zu Furstennberg, einen zwischen Fürstenberg und Geroldseck durch derköniglichen Majestät obersten Seeretarien Niclaus Ziegler zu Stande gebrachten Vertrag wegen der Gilt von50 fl., welche die von Friesenheim zu zahlen haben. Beide Theile, Fürstenberg in Folge der ortenauischen.Pfandschaft, glauben den Bezug der Gilt fordern zu können; nun soll bis zur Rückkunft des Grafen Wolfgangdie Gilt vorläufig von beiden gemeinsam bezogen werden. Geben vff dunderstag nach Assumptionis Marieanno etc. 1506. Die eigenhändigen Unterschriften und aufgedrückten Siegel (das Botzheirns abgesprungen) derbeiden Aussteller. Pap. Or. Donaueschingen. — 1508, Nov. 6. versprechen Gangolf d. ä. und d. jung., Herrenzu Hohengeroltzeck, Vater und Sohn, dem wohlgeborenen Wolfgang Grafen zu Fürstenberg etc., ihrem liebenVetter, sein Darlehen von 200 fl. rh. auf Allerheiligen 1509 heimzuzahlen und verweisen ihm als Unterpfandihre Hälfte von den 50 fl. Gelds von den von Fryesenheym mit 1000 fl. Hauptgut, dessen andere Hälfte ihmzugehört. Geben vff menndag noch Allerheyligen tag 1509. Die Siegel der Aussteller fehlen. Perg. Or.Donaueschingen. B. — Von 1508, Nov. 16. (donrstag nechst nach st. Martins tage) datiren 2 Quittungen desGrafen Wolfgang und des Herrn Gangolf zu Hohengeroltzeck des jungen über je 25 fl. rh., die sie von denenvon Friesenheym, der erstere durch den ehrsamen Syfrit Plus, Landschreiber zu. Lare, empfangen haben.Gleichzeitige Pap. Copien. Donaueschingen.
1504, Äug. 7.
Offenburg.
366. König Maximilian befreit die armen Leute des Grafen Wolfgang von Fürstenberg imKinzigthale auf dessen Bitte von dem halben Theile des Zolls im Dorf Biberach, in der
Ortenau und auf dem. Teich zu Ortenberg.
Wir Maximilian, von gots genaclen Römischer kunig, zu allen tzeitten mererdes reichs, zu Hungern, Dalmacien, Croacien etc. II kunig, ertzliertzog zu Österreich,hertzog zu Burgundi, zu Brabannt vnd phalltzgraue etc., bekennen für vns, vnser || erbenvnd nachkomen offennlich mit diesem brief, das vns der wolgeporn vnser lieber ge-
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