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1496.
und zwar zu dem Lohne, den man ihm in der Landgrafschaft Bare oder Fürstenberg gibt, nämlich eine Per-son vom Leben zum Tode bringen 2 $ Haller und für Stricke und Handschuhe 5 ß Haller und dazu jedenTag für Zehrung 10 ß Haller, für andere Strafen aber, nämlich Ohren abhauen, mit Ruthen ausstreichen unddergleichen halb soviel wie das obige. 25. Bei weiteren Irrungen sollen die Parteien vor Bürgermeister undRath der Stadt Vberlingen kommen, die darüber in Monatsfrist entscheiden und bei deren Bescheid die Par-teien bleiben sollen. 26. Vom römischen Könige soll auf Bitten beider Parteien eine Commission auf die vonVberlingen ausgebracht werden, worin Seine Majestät denselben befiehlt, sich solches Hintergangs zu beladen.Graf Wolfgang hat diesen Vertrag zugesagt und bewilligt, ist aber, noch ehe derselbe „gentzlich mit der be-siglung vffgericht", gestorben, worauf sein Sohn, Graf Wilhelm zu Fürstenberg, Landgraf in Bare und Land-vogt in Ortenau, anstatt seines Vaters für sich und seinen Bruder, Grafen Friderich, zugleich mit der StadtVillingen und Herrn Conrat von Schellenberg besiegelt hat. Geben vff montag vor st. Hilarien tag 1501 c ) (sie).Copie von Rochus Negerin, Modisten und Rechenmeister zu Villingen, v. J. 1602. Ein Heft von 32fol. Donaueschingen. Eine andere Copie auch in der f. Hofbibliothek daselbst, Mspt. Nr. 636. — 1510, April 18.,Innsbruck, bestätigte Maximilian, erwählter römischer Kaiser, diesen Vertrag (Copie a. a. 0., fol. 28) und1510, April 18., Innsbruck, beauftragte derselbe Bürgermeister und Rath zu Vberlingen mit der Schlichtungweiterer Irrungen zwischen den beiden Parteien (Copie a. a. 0., fol. 30).
a) Heute Magdalenenberg.
b) Nordstetten.
c) Doch wohl verschrieben für 1510.
1496, Sept. 28.
201. Wolfgang Graf zu Furstenberg etc. und Bruder Wilhelm von Reminchingen
st. Johans Ordens, Comthur zu Vilingen, beurkunden, dass vor ihnen als Herren desDorfs und der Pfarrkirche Pforren erschienen die ehrsamen ehrbaren Herr ConradtAlgöwer, Kirchherr zu Pforren, sammt Vogt, Gericht und dem Mehrtheil der Gemeindezu Pforren, welche erklärten, die von ihren Vordem sei. vor langen Jahren in derPfarrkirche zu Pforren angefangene Jahrzeit für alle elenden, vergessenen und gläu-bigen Seelen, genannt „der eilenden armen seelen jarzit", die etliche Jahre erloschenwar, erneuern zu wollen, und bestätigen diese Stiftung. Jedes Jahr am Güttemtagnach der Kirchweihe zu Pforren sollen 12 Priester in der Kirche daselbst eine Vigilieund danach drei Aemter singen, das erste auf dem Fronaltar für alle elenden gläu-bigen Seelen, das zweite auf St. Katherinen Altar für alle Seelen, die aus diesemJahrzeit verschieden sind, das dritte an Unser Lieben Frauen Altar zu Trost allerLebendigen, die sich in diese Jahrzeit empfohlen haben. Jedem Priester sollen dabei„zu presentz" 10 Pfennige und ein Mahl Essen gegeben werden, dem Meßner 6 3\und der „ybiß vom lütten vnd vmb den roch"; „ob ouch arm fremdlüt vff demkirchoff oder huß arme menschen derzit hinder den ampten der messen stünden, solljedem 2 haller oder ain pfening wert brot durch aller eilenden glöbigen seien willengeben werden." Jedem Stifter soll nach seinem Tode „sin lipfel, sübender vnd dris-
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