1) v. Stalin, Wirt. Gesch. IV, 63 und Anm. 1. bestreitet die Bichtigkeit dieser Zeitangaben und setztdie Uebergabe Besigheims schon auf den 23. Juli. Sollte aber nicht eher dem bairischen Gesandten im könig-lichen Hoflager, dem Pfarrer Ulrich von Westerstetten, ein Irrthum zuzutrauen sein, wenn er den HerzogUlrich am 26. Juli von einem kurzen Besuche des königlichen Hoflagers weg „in daß höre gen Leonstein"(nicht Besigheim) reiten lässt, als dem offenbar von einem Augenzeugen rührenden, an Einzelheiten reichenBerichte aus Besigheim, dessen Druck in der lateinischen Ausgabe von Crusius Stalin nicht beachtet zuhaben seheint? Die Belagerung von Löwenstein folgte auf die von Besigheim, dauerte vier Tage und am4. August konnte Herzog Ulrich von der Einnahme berichten. Alles dieß stimmt gut mit den chronologischenAngaben des Besigheimer Berichtes zusammen.
1504, Aug. 7.
Offenburg.
365t König Maximilian beurkundet: nachdem er des Pfalzgrafen Philips bei Rein
Land und Leute mit Strafe fürgenommen und u. a. des Reichs Landvogtei in Ort-nowe, so viel dieser davon ingehabt, erobert und dem Grafen Wolfgang zu Fursten-berg, seinem Hofmarschalk, obristem Hauptmann und Landvogt im Elsas „vmb seinsold, dienst, gelihen gelt vnd darstrecken, so er bisher in vnsern vnd des hl. reichsmergklichen Sachen vnd geschefften gethonn hat, die ouch vns vnd dem selben reichin manigfeltig weg nützlichen vnd wol erschossen", in redlicher Raitung schuldig ge-worden, nämlich 24000 fl. reinisch, so versichert und verweist er ihn dafür auf dengenannten Theil der Landvogtei und Herrschaft in Ortnowe, nämlich Schloss Ortem-burg l ) , die Städte Offenburg, Gengenbach und Zell im Harmerspach, auch das Landund die Dörfer in diesem Theil der Ortnawe, mit hohen und niederen Gerichten u. s. w.Besonders genannt werden das Hauptgut und die 50 fl. Zins, welche bisher wegenPfalzgrafen Philipsen Amtmann und Schaffner laut der Urbar aus dem Dorfe Friesen-haim gezinst 2 ). Wiederlösung, die um 24000 fl. erfolgen soll, ist vorbehalten undein halbes Jahr vorher anzuzeigen. Vorbehalten sind dem Reiche auch „alle schetz,perckwerh, lanndstewrn vnd raysen."
Geben zu Offennburg 7. tag Augusti 1504, vnser reiche, des Romischen im 19.vnd des Hungrisehen im 15. jaren.
Das Or. siegelte der Aussteller.Gleichzeitige Pap. Copie. Donaueschingen.
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1) Am selben Tage (1504, Aug. 7.) beurkundet König Maximilian: Nachdem er dem Grafen Wolf-gang die Landvogtei Ortenaw pfandweise verschrieben und darin unter anderem sich vorbehalten, dass derGraf ohne sein Wissen und Willen nichts daran verbauen solle, „vnd nachdem wir aber dem gemewi- vndanderm an dem selben schloss Ortembürg, als wir das mit vnserm geschütz vnd gewalt erobert, etwas schadenzugefügt vnd das zerschossen haben, auch sunst pawuellig vnd vngemachsam ist oder furter werden möcht,
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