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solliche schulde in der statt werden behalten." 20. Die Burger sollen der Herrschaftnach deren Nothdurft mit Reisen dienen, doch nicht weiter, als dass jeder in der erstenNacht wiederum zu Haselach an seiner Herberge sein mag. 21. Nach dem Tode einesHerren von Furstenperg sollen die Zwölfer, Rath und Gemeinde zu Haselach dennächsten Lehenserben des Stammes und Namens Furstenperg als Herrn annehmen;derselbe soll sich verschreiben diese Statuten zu halten und die von Haselach sollensie beschwören. 22. Die Herrschaft soll niemand Schädlichen oder Unehrlichen in dieStadt lassen und 23. die Burger nicht wider diese Statuten beschweren. 24. DieHaselacher sollen das Recht der Freizügigkeit haben. 25. Irrungen zwischen der Herr-schaft und der Stadt sollen vor den Bischof von Straßpurg gebracht werden.Geben vff mitwoch noch st. Lux tag des hl. ewangelisten 1496 2_ *).
An schwarz-weissen Seidensehnüren hangen das Pontifical- und das große Capitelsiegel von Straßpurg(beide spitzoval, sehr schön gearbeitet; 1. roth in Schüssel; Maria, gekrönt, das Kind stehend auf dem Schooßehaltend, auf gothischem Stuhle sitzend; darunter quadrirter Schild, in 1 Schrägbalken, in 2 steigender Löwe,in 3 die bairischen Bauten, in 4 ein auf jeder Seite mit 3 Kreuzen besteckter Schrägbalken; SS. aibztü. bzx.
gxa ...... argenti«. Icmtagrtmu (sie) alfaxfe. — 2. gelb, etwas abgeschliffen; Maria mit dem neben ihr auf der
Bank stehenden Kinde sitzend in einer Kundbogennische; zu beiden Seiten auf der Bank ein Leuchter; . SANOTE.MAEIE. ARGENTINEN. ECCLESIE.)
Perg. Or. Heft von 7 Blättern in fol. Donaueschingen.
1) S. Bd. Ell, Nr. 499 v. 1464, Okt. 1.
2) Am Schluss der Urk. steht von gleichzeitiger Hand: „Vorgeschribnen jors vff mentag noch Aller-heilligen tag (Nov. 7.) haben die vorbestimpten vnser rate diß fryheitten, ordenüngen vnd Statuten beden-teyllen zu Haselaeh vff der ratstüben geoffnot, die selben bede parthen also angenomen vnd zu halten mittruwen an eyds statt von nüwem vnd abermals haben versprochen."
3) 1496, Juni 16. beurkundeten Nicolaus Sahs, Doctor und Kanzler, und Melchior von Schawenpurg,Amtmann in der Pflege Ortenburg, Räthe des Bischofs Albrecht zu Straßpurg, Pfalzgrafen bei Eine etc. undvon diesem nach Haßlach gesandt zur Schlichtung der Irrungen, welche zwischen Grafen Wolfgang zu Fursten-berg und Rath und Gemeinde zu Haßlaeh im Kintzgental wegen der „ettwas zwiuelhafftigen vnd vnglichenverstentnis" der Haßlacher Freiheitsbriefe entstanden sind: dass die beiden Parteien erklärt haben, der Ent-scheidung des Bischofs Albrecht zu Straßpurg, als Eigenthtimers des Städtleins Haßlach und von dessen Stiftdie Herrschaft von Furstenberg das zu Lehen trägt, sich unterwerfen zu wollen. Geben (in duplo) zu Haß-lach vff durstag nach Viti vnd Modesti anno etc. 96. Die aufgedrückten Siegel der beiden Aussteller (Sachs:im Schild ohne Helm 2 schräg übereinander stehende Ringe; das andere unkenntlich). Pap. Or. Donaueschingen.
4) Ein Eintrag v. c. 1500 im Kinzigthaler Lagerbuche v. 1493, p. 193. (Donaueschingen) besagt:„Zwüschend vnserm gnedigen herrn, graff Wolfgangen etc. vnd Schultheis, ouch stattgericht zu Haßlach ist ainOrdnung des appellierens halb abgeredt: wer für vnßern gnedigen hern appellieren will, der mag daz ton,doch also, das er brieff vnd sigel vom gericht zu Haßlach neme, darinn geschriben staudt, waz vor inen ge-handelt vnd wie ald warvff sy gevrteilt haben; das soll ainer dann vnserm gnedigen herm oder sim anwaltfürbringen anverzug, vnd von dem tag, als vnser gnediger herr die geschrifft annimpt, soll sin gnad oder sinober rät ald amptlüt die selb sach vßsprechen in monadts frist, vnd wöllicher appelliert vnd der sach nit also
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