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4 (1879) Quellen zur Geschichte der Grafen von Fürstenberg 1480-1509
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1494.

1) Dessen Nachfolger in der Pfarrei Wolfach war Franciscus Behemm, praesentirt vom Grafen Wolf-gang, wie der lateinische Investiturbrief des Bischofs Thomas von Constanz für denselben von 1493, Aug. 15.(Perg. Or., Siegel fehlt, Donaueschingen) zeigt.

2) Auifälligerweise nicht mit Rücksicht auf den folgenden Gunstbrief:

1487, Juli 17. (zinstag vor st. Marienmagdalenen Tag) verzichtet Graf Hainrich zu Fürstenberg etc.für sich, seine Erben und Nachkommen auf das Erbe des ehrsamen Herrn Burckharten Krencklin, derzeit seinesKirchherrn zu Wolfach, falls derselbe auf dieser Pfarrkirche oder einer andern Pfründe in des Grafen Land-schaft mit Tod abginge, aus sondern Gnaden und seines Verdienens und unterthänigen Dienstes willen. DasSiegel des Ausstellers. Perg. Or. Donaueschingen.

1494, Febr. 11.

174. Wolfgang Graf zu Fürstenberg, Landgraf in Bare und Herr zu Husen im Kintz-

igental, leiht den erbern Jacoben vor Seebach, Hainrich Angst, Hanns Härder, GaberielMünser und Jörg Härder, alle zu Rippoltzow gesessen, und deren Erben, die hinterihm und seinen Erben in seiner Herrschaft sitzen werden, und keinem außerhalb, alleseine eigenen Wälder „zu hartzen vnd zum hartz gewerb zugebrauchen", welche aufund in dem obern Aigen zu Rippoltzow gelegen sind, weit und breit, nämlich alleWälder, „so da ligend innerhalb Petter Dricken lehenschafft, so im vßgelächnot sint,strecken herab gegem Seebach vnd Rippoltzowe vnd dann für aber vff beid sidten bißan der herrschafft Romberg wähle, die Grienmicheln vßgezaichnet sint." Alle in die-sem Zirkel gelegenen Wälder und besonders „die fachten böme, die syen groß oderciain", mögen dieselben und ihre vorgenannten Erben fürder „brechen, buwen, nützen,vben, büwen vnd innhon zum hartzen." Er behält aber für sich und seine Erben voralle seine Obrigkeit, Herrlichkeit, Wun und Waide und Stockrecht; er und die seinensind also berechtigt, Pichten, Tannen und anderes Holz, es sei gebrochen oder nicht,in den Wäldern zu verkaufen, abzuhauen und hinführen zu lassen „vmb stocklow",„aber es sol dennocht inen mit geverden kainer hartz nemen, noch daran schadenton , dann schlechtlich was der lotbom vnd die agst hinnemmen, sollen sy nit irren;was ainer ouch also in den weiden abhowt, das soll er enweg füren on all geuerde."Er, Graf Wolfgang, bekommt von denselben jährlich auf Martini zu Zins 2V 2 fl. rh.oder lOVa ß Strasburger Pfennige an Münze für einen Gulden. Was sie also an Harzmachen, sollen sie vor seine drei Zölle herab zu Markt führen und keines „vber dieegken vß verkoffen", außer mit seinem oder seiner Amtleute Wissen und Willen;wollen sie aber etwas „vber die egk vß" verkaufen, so sollen sie es seinem Vogte zuRipoltzow bei Glauben vorbringen und mit ihm die Zahl der Zentner verzeichnen; fürjeden Zentner Harz, den sie also verkaufen, sollen sie zu Wolfach an seinem Zoll