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4 (1879) Quellen zur Geschichte der Grafen von Fürstenberg 1480-1509
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1493.

am Koppenhain oder Orenberg oder Hattingerberg jagen zu dürfen. Datum st. Johannß, deß theuffers thag1502. Pap. Cop. des Notars Conrat Nöllinger, 16. Jahrhdt. Donaueschingen. B.

1505, Sept. 17. Hannß von Karpfen, Vogt zu Thuttlingen, ersucht Wolfgangen Grafen zu Fursten-berg, Landgrafen in Bare etc., der ihm schon vor etlichen Jahren aus Gnaden bewilligt hat, am Schacken '), amLupferberg, am Copnang und am Eerenberg, so weit seiner Gnaden Forst reicht, bis ins Bappenthal das Waid-werk zu treiben, dass er auch an Riethern jagen dürfe. Datum mittwochen vor Mathei 1505. Pap. Cop. desNotars Conratt Nellinger, 16. Jahrhdt. Donaueschingen. B.

1) 1493, (wahrscheinlich Aug. 5.), vfi Vnser lieben Frowen tag, schrieb Hanß Wirtenberger zu Karpfen demGrafen Wolfgang: Latzarus von Süntha, Obervogt im Spaichinger Thale, und Hanß Erni, Forstmeister, hätten nachseiner Befugniss am Seittingerberg und am Schecken zu jagen gefragt, darauf habe er geantwortet, am Seittingerberghätten seine Vorfahren, Burgvögte zu Karpfen, lange Zeit her gejagt, im Holze Schecken, das in den Porst der Herr-schaft Fürstenberg gehöre, habe ihm Wilhalm von Nennegk erlaubt zu jagen. Darauf seien beide wieder gekommenund haben ihm im Namen des Herrn von Zollern verboten an beiden Orten zu jagen, da sie in den österreichischenForst gehören. Er aber habe geantwortet, der Herr von Zollern habe ihm hier nichts zu verbieten; werde ihm aberdie Jagd vom Grafen Wolfgang verboten, so werde er sie lassen. Er sei Willens, morgen, Zinstag, am Seittingerbergzu jagen und bitte um Rath, wie er sich darin halten solle. Copie des 18. Jahrhunderts, beglaubigt vom Notar Ca-sparins Burgknecht.

1506, Febr. 4. Jörg von Reckenbach, Obervogt der Grafschaft Fürsternberg, schreibt an Erhardt Grafenvon Neuenbürg und Herrn zu Thengen: Sein gnädiger Herr, Graf Wolfgang, findet, dass der Anlass, denzwischen ihm und Grafen Erhardten auf Abkündigung Graf Hamrieh zu Lupfen der Irrungen des Jagens undHagens halber an etlichen Wäldern und Oertem gegründet hat, ihm an seiner Obrigkeit zu Abbruch gereichenwürde, wenn er denselben „also lang" bewilligte. In dessen Auftrag kündet er, Obervogt, deßhalb dem GrafenEhrhard das Hagen und Jagen ab „an Thennger Egk, am Braittental vnd was darzu gedienen", das der genannteAnlass demselben zugibt, und Graf Wolfgaug bisher vergönnt hat, heißt ihn die etwa dort errichteten Hageabschaffen und sich des Hagens und Jagens an den Enden fortan gänzlich enthalten '). Datum mitwochen nachVnser frowen Liechtmeß tag 1506. Pap. Cop. Donaueschingen. B.

1) Wegen des Jagens und Hagens an diesen Orten lagen die Grafen von Füratenberg und Thengen seitlanger Zeit in Streit, von dem aber erst von 1503 an Akten vorliegen. Während jene nämlich die Jagd an den ge-nannten Orten als Zugehörde ihrer Grafschaft betrachteten, behaupteten diese, sie besäßen dieselbe seit unvordenk-lichen Zeiten zu Recht. Der Streit wurde von Grafen Heinrich von Lupfen 1505, am Freitag vor st. Margarethen Tag(Juli 11.) dahin verglichen, dass Graf Erhart von Thengen die Jagd am Thenngeregk »bis an das tal, so von Kumin-gen gen Rietheschingen gät, vntz an die Aytrach«, als fürstenbergisches Gnadenjagen bis auf Abkündigung des GrafenWolfgang zu genießen habe, dass aber dieser Vergleich den Rechten beider Theile unschädlich sein solle. Als GrafHeinrich von Lupfen aber nach einiger Zeit Grafen Erhart von Thengen anging, seinen Narren dem Grafen Wolfgangzu überlassen, wofür er ihm ein Pferd und seiner Gemahlin ein Kleinod zu verschaffen versprach, so benützte derselbesogleich diese Gelegenheit, um zur Anerkennung seiner Ansprüche zu kommen und bot dem Grafen Wolfgang diesenNarren, obwohl ihm derselbe selbst lieb sei, umsonst an, wofern er ihn nur in seinem Jagdrechte ungeirrt bleibenlasse; 1505, Zinstag nach Allerheiligen (Nov. 4). Allein darauf ging Graf Wolfgang nicht nur nicht ein, sondernließ durch das Schreiben vom 4. Febr. 1506 dem vorerwähnten Vergleiche gemäß die Jagd am Thengereck dem GrafenErhart aufkündigen. Da aber letzterer auf das Herkommen sich stützte und fortfuhr, dort zu jagen und zu hagen, sokam es nicht nur zu scharfen, sich gegenseitig Rechtsverletzung vorwerfenden Schreiben beider Theile und zu Droh-ungen von Seiten des fürstenbergischen Forstmeisters Schmeltz, welcher im Wirthshause zu Donauesclringen z. B.geäußert haben soll: »Die von Tengen syend boß puren, sy gangend mit iren büchsen daraffter, er werde sy vnange-sprengt nit laussen«, sondern auch (noch 1506) zu Thätlichkeiten. Die fürstenbergischen Amtleute zerstörten nämlich

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