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1489—1490.
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vnd dwyl gliediger fürst die armen lüt sich fürer dhayner gnad oder hanthabung zu den grauen ze Fürsten-berg versehen mögen, bitten wir ewer fürstlichen gnaden vndertenigs flys den armen lüten durch ettwas mittelvon den grauen vnd widerumb an ir natürlich oberkayt gnediglich zuuerhelfen; dann sy sagend vnd clagend,das sy ob drisig jaren har nie tag noch stund by ir gnaden fryhaiten vnd herkomen gehalten sye. Gebenvff sambßtag vor st. Niclaus tag anno etc. 89.
Das aufgedrückte Siegel der Stadt Villingen fehlt. Pap. Or. Karlsruhe (Breisgau, ßriiunlingen).
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1489, Dez. 6. Burgermeister und Kath zu Villingen schreiben ihrem gnädigsten Herrn ErzherzogSigmund zu Osterrych etc.: die „ingeschrifft" des gütlichen Anstands, der zwischen den Herren von Fürstem-berg und den armen Leuten zu Prünlingen betädingt worden, — „darzü vnser bottschafft allen vermoglichenflyß mitsampt her Hanns Jacoben rittern ankert hat" — sei von beiden Hauptleuten Mittwoch nach st. Andres-tag (Dez. 2.) um die zehnte Stunde vor Mitternacht gen Prülingen verfertigt worden, damit jene, die zuPrünlingen bisher in Grafen Wolfgangs Namen gelegen sind, sich danach zu halten wüßten und fürder keineAenderung an ihrer Habe vornähmen. Nichtsdestoweniger hätten die zu Prünlingen die ganze Nacht „körn,meel, flaisch, vnschlit, blunder, roß u. a." hinweggeführt und zu dem Ueberflusse ihres Brodes in der selbenNacht noch ein .,som" Korn verbacken. Solches habe ihre Botschaft bei der Tädigung nicht beabsichtigt.Bitten „die ding zu bedengken, damit zuletscht üwern fürstlichen gnaden mit sampt vns verächtlich nachrednit erwachs, vnd die armen lüt in gnaden beuolhcn zehaben". Geben yelends vff st. Niclaus tag anno etc. 89.
Das aufgedrückte Siegel der Stadt Villingen ist abgesprungen. Pap. Or. Karlsruhe (Breisgau, Bräun-ungen).
1490, Jan. 10. Herr Hans Jacob von Bödmen, Ritter, Hauptmann des Erzherzogs Sigimunds zuOesterrich etc., und Jörg Graf zu Werdemberg und zum Heiligenberg als Statthalter seines Bruders, GrafenHügen zu Werdenberg etc., gemeines Hauptmannes des löblichen Bunds zu Swaben, tädigen zu Engen in denIrrungen zwischen Hainrich d. ä., Grafen zu Pürstenberg und den seinen von Prülingen, die sich zu Villingenhalten. Die von Prülingen sollen wiederum gen Prülingen zu dem ihren, so noch vorhanden ist, kommenund ihrem Herrn Grafen Hainrich nach Schuldigkeit verpflichtet und gehorsam sein. Wegen „des abdritts"und der erlaufenen Kosten stehen beide Theile von ihren Forderungen gütlich ab. Binnen 14 Tagen sollenbeide Parteien diesem Vorschlage zu- oder abschreiben. Bis dahin soll Friede sein, doch sollen die von Prü-lingen so lange in der Herren von Fürstenberg Dörfern und Gebieten nicht über Nacht verweilen. Geben vffsonntag vor Hilary 1490.
Das Or. siegelten die Aussteller. Pap. Copie. Donaueschingen.
1490, Jan. 12. (zinstag vor Hylary) schreibt Graf Hainrich d. ä. zu Furstenberg seinem Vetter,Grafen Hainrich zu Furstenberg, er gedenke darauf abzuschreiben. Sei nicht geneigt, „den von Prülingen onealle rechtlich erfindung durch irs bösen vstrettens vnd fumamens willen, als ob sy es mit gezwang darzüprächt hetten, nach irm gefallen brieue vberbrieue zugeben." Und zwar anderer seiner Städtlein und Fleckenhalber, die sich dessen sonst auch befleißen dürften. Bittet ihn, auf nächsten Mittwoch dem Tage zu Vier-lingen beizuwohnen ').
Pap. Copie. Donaueschingen.
1) Auf diese Händel und die zu Vermittlungsversuchen anzusetzenden oder angesetzten Tage beziehen sich
weitere 19 Schreiben von 1489, Sept. SO. bis 1490, März, von den Grafen Heinrich d. ä., Heinrich d. j. und Wolfgang
von Fürstenberg, von Virich Grafen zu Montfort, Hauptmann der Gesellschaft st. Jörgen Schilds zu Swaben des Theils
im Hegow und am Bodense, von Hauptmann. Kath und Mitgesellen dieser Gesellschaft, von Hanns von Hüffingen,
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