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4 (1879) Quellen zur Geschichte der Grafen von Fürstenberg 1480-1509
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1480. g

und Vetter Philippen von Schöwenburg anderseits also. Die über das Erbe Frydrichsvon Buchorn , Philipsen Vetters sei., bestandene Irrung und alles, was sich in der-selben zwischen den Parteien bisher zugetragen, soll gänzlich gerichtet und vertragensein. Graf Heinrich wird das nächste ihm heimfällende Lehen, das bei 100 fl. Gelds,jedoch nicht darüber erträgt, Philipsen von Schöwenburg und seinem eigenen SohneStoffelussen oder, wenn dieser nicht mehr wäre, seinem andern Sohne Hannsen in Ge-meinschaft leihen.Ob aber dehein lehen, so gut als hundert guldin gelts, in zwein-tzig iären den nechsten lennger soll ouch diß lehenschafft vor vnd nach bestimpt dengenanten graue Heinrichen etc. noch sine erben nicht bynnden gefallen wurd, sosoll er aber inen beyden das nechst lehen, vnnd im darnach zu fal kam, so gut alszweintzig oder dryssig guldin gellts vngevärlichen ouch thun lihen in gemeinschaft".Ist Philips damit nicht befriedigt, so soll Graf Heinrich demselben und dem über-lebenden seiner vorgenanten Söhne zu diesem Lehen noch ein weiteres ihm etwa heim-fallendes, das 2030 fl. trägt, in Gemeinschaft leihen und Philipsen jedesmal, wennes also zu Fall kommt, dazuverkünden". Auch wenn Philips eintreffenden Fallsnicht im Lande wäre, soll Graf Heinrich dennoch dielihung" auf denselben undeinen seiner Söhne stellen. Wenn von diesen Söhnen dann keiner mehr lebt, so sollGraf Heinrich oder seine Erben Philipsen allein der Verschreibung gemäß, die er ihmdarüber gibt, ein Lehen leihen, das 2030 fl. jährlichen Gelds erträgt. Sollte dasLehen von andern rechtlich behalten werden, so hat Graf Heinrich ein anderes ebensogutes an seine Stelle zu setzen. Dieser Brief wird doppelt ausgefertigt.Geben vff mentag nach st. Virichs des hl. byschoffs tag 1480 ').

Die Siegel Abt Jacobs von Gengenbach (roth in ungefärbter Schüssel, im Schilde von r. oben nach 1.unten gezogener Schrägbalken, darauf 3 deutlich erkennbare Eisenhüte, nicht Feh, hinter dem Schilde Abtstab,Umschrift auf fliegendem Bande: $. iarobi.. bßnt. abbat, in. geiujenbartj.), Bernharts von Bach (grün in unge-färbter Schüssel, im Schilde Widderhorn (nicht Meerschnecke, s. O. T. Hefner, Handbuch der Heraldik I, 83),

Helm mit wehenden Decken und Widderhorn; Umschrift auf fliegendem Bande...... von, bartj.), Frydrichs

von Schowemburg (grün in ungefärbter Schüssel; im halb r. gelehnten Schilde, mit Feh eingefasst, Schrägen;Spangenhelm mit wehenden Decken und Büffelhörner, dazwischen Kopf [eigentlich wohl nicht mehr ganz deut-licher Jungfrauenrumpf] Umschrift unkenntlich) und Wilhelm Landegks (grün in ungefärbter Schüssel; Schildfünfmal getheilt, auf dem dritten Platze drei neben einander stehende Sterne; gekrönter Helm mit wehendenDecken, 2 aussen mit Kamm verzierte Homer, Umschrift: S>. iwiljßhn. lanöe&er.)

Perg. Or. Donaueschingen. B.

1) Die Veranlassung und der Verlauf des oben genannten Streites war nach zahlreichen, wenngleichnicht vollständigen Urkunden und Correspondenzen im f. f. Archive also.

Friedrich von Büchern und seine Hausfrau Susanna Eöderin hatten sich 1451, August 11. vor demStadtgerichte Haslach gegenseitig zu Universalerben eingesetzt. Letztere wurde auch wirklich nach dem Ab-leben ihres Mannes dessen Erbin, starb aber kinderlos schon 1452. Das hinterlassene Vermögen des Ehepaares,

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