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4 (1879) Quellen zur Geschichte der Grafen von Fürstenberg 1480-1509
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1480.

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Baden i. d. Schioeiz.

3- Der Abschied der Eidgenossen enthält: Den nächsten Tag, der nach Lnzern

gesetzt wird, soll Luzern dem Grafen Conrad von Fürstenberg und dem Spiser vonDiessenhofen gen Schaff hausen verkünden; die Boten aber sollen nach Inhalt der dar-auf bezüglichen Abschiede Vollmacht bringen, die beiden freundlich oder rechtlich zuvertragen. Ferner: im Namen des Stiftes Zurzach wird einiger Eigenleute wegennach Genf und an den Grafen Conrad von Fürstenberg geschrieben : ) 2 ).

Hegest nach den Originalen in den Staatsarchiven Bern und Luzern in der Amtlichen Sammlung deraltem Eidgenössischen Abschiede, Bd. III, Abthlg. 1, S. 68 und 70.

1) 1482, Juni 3. (Luzern) besagt der Abschied der Eidgenossen: Da Graf Conrad von Fürstenbergden angesetzten Eechttag gegen Melchior Spiser nicht gesucht hat, so wird ihm ein endlicher Rechttag nachBaden gesetzt. Besucht er denselben nicht persönlich oder durch seinen Vollmachttrager, so will man nichts-destoweniger das Recht vor sich gehen lassen. Eegest nach den Originalen in den Staatsarchiven Bern undLuzern in der Amtl. Sammlung der altern Eidgenöss. Abschiede, Bd. III, Abthlg. 1, S. 122.

2) 1482, Juni 20. (donstag nechst vor st. Johans tag zu Süngichten) erkennen die eidgenössischenBoten zu Baden in Sachen des festen, ihres lieben getreuen Melchior Spiser von Diessenhofen gegen den GrafenCunrat zu Fürstenberg, Landgrafen im Bare, die heute (letzterer durch seiner Gnaden Sohn, den Grafen Hein-rich) in Folge ihrer vor 2 Jahren stattgefundenen Tädigung vor ihnen erschienen: dass Spiser mit seinerForderung abzuweisen ist, wenn er nicht binnen 6 Wochen vor ihnen genügend darthue, dass er dem GrafenCunrat diejenigen, welche ihn beraubt, schriftlich angezeigt, dieser aber trotzdem letztereenthalten" habe.Spiser wurde nämlich vor c. 1011 Jahren auf der Heimreise von Rotwil in des Grafen Landen auf des hl.Reiches Straße von etlichen Raisigen um 400 fl. beraubt; er behauptete vor den Boten, von dem Grafen keinenRechtsschutz trotz der alsbaldigen Anzeige seiner Beraubung erlangt zu haben und fordert nun von ihm Er-satz der 400 fl. und alles Schadens. Dieß wies Graf Heinrich ab, denn Spiser habe den Raub selbst veran-lasst, indem er zu Rotwil das genannte Geld offen in einem Hute herumgetragen; auch habe erin frischergedat weder recht noch lantgeschrei nie angerüfft", noch dem Grafen je die Thäter zu erkennen gegeben; dieThat sei nicht in dessen Geleit geschehen; wenn er die Thäter fände, würde er sie strafen; jeder könne er-messen,was vnratz vnd mengliche beswärde der erberkeit erwachsen", wenn jeder Herr den ohne sein Wissenin seinem Gebiete verübten Raub ersetzen müsste. Das Siegel des ehrsamen Hans Zeiger von Vnderwalden,derzeit gemeiner Eidgenossen Vogtes zu Baden, fehlt. Perg. Or. Donauesehingen. B.

1480, Juli 10.

4. Jacob, Abt des Gotteshauses zu Genngembach, Bernhart von Bach, Ritter, Vogt

zu Ortemberg, Frydrich von Schowemburg und Wylhelm Lanndegk, Schuldheiss zuGenngembach, tädigen als gemeine Tädigungsleute zwischen dem Grafen Heinrich zuFürsternberg etc. und den seinen von Haßlach einerseits und ihrem (der Aussteller) Freund

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