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1 (1877) Quellen zur Geschichte der Grafen von Achalm, Urach und Fürstenberg bis zum Jahre 1299
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Nach 811?

über die Art derselben im Unklaren bleiben (s. unten Nr. 438) und dass dann im Jahre, 1275 Graf Gottfried,der Bruder dieses Heinrichs von Fürstenberg, die Kirche von Balingen besitzt (s. unten' Nr. 497). Einen Zu-sammenhang der Zollem mit den Vorfahren des achalm-urachischen Hauses und die Abstammung beider vondem unter Karl d. Gr. lebenden Unruoch hat denn auch bereits Graf Stillfried (a. a. 0.) vermuthet. Er er-innert an die alte Sage, dass im Friedrichsthal unterhalb des Zollerberges ein Erbstreit zwischen zwei Grafen,Friedrich und Egino, durch einen Zweikampf auf grünem Anger ausgefochten worden sei, und betont dieMöglichkeit, dass dieser Sage die Thatsache eines Streites über Stammerbe zwischen Zollem und Achalm-Urachzu Grunde liege.

Der bedeutsamste Anhaltspunkt für die Anknüpfung des achalmischen Stammbaumes an die Unruochingerliegt aber darin, dass von den Namen der letzteren drei, nämlich Rudolf und die seltenen Heilwig und Berengar(Achery, 1. c. 490495), bei den Achalmem wiederkehren. Bei der Zähigkeit, mit welcher die bedeutendenFamilien im Mittelalter die ihnen eigenthümlichen Namen vererbten, bildet dieser Umstand ein nicht zu unter-schätzendes Beweisglied. Es ist bemerkenswert]!, dass auch in den Zwiefaltner Grabschriften auf die Ahnender Achalmer Graf Unruoch als der im Testamente Karls d. Gr. genannte Graf dieses Namens aufgefasst wird(Sulger, Annal. Zwifalt. I, p. 5). Als Machwerk wahrscheinlich des 17. Jahrhunderts und voll von augen-scheinlichen und ungeschickten Erfindungen vermögen diese Inschriften freilich keinerlei Beweiskraft zu bean-spruchen; bezüglich Unruochs aber könnte ihr Verfasser, hier vielleicht einer alten Klostertradition folgend,das richtige getroffen haben.

Der Punkt, wo die Stammreihe anzuknüpfen wäre, ist wohl am ehesten bei Unruoch III., dem ältestenSohne Eberhards und dessen Nachfolger in der Markgrafschaft Friaul, zu suchen, da dieser die Stammgüterin Alamannien übernahm. Die Annahme, dass dieser Unruoch III. ohne Hinterlassung eines Sohnes starb,kann sich auf keine Quelle stützen. Du mm ler (Ostfränk. Reich, II, 15) ist zu derselben wohl nur durch denUmstand veranlasst worden, dass dem Unruoch nicht ein Sohn sondern sein Bruder Berengar in der Markgraf-schaft folgte. Diese Thatsache wäre aber auch bei der Existenz eines oder mehrerer minderjähriger SöhneUnruochs begreiflich. Und dass diese männliche Nachkommenschaft, wenn solche vorhanden, beim Tode desVaters noch unmündig-war, wird dadurch wahrscheinlich, dass Unruoch nach 874 nicht mehr als lebend ge-nannt wird, also wohl frühzeitig verstorben ist. Eine "Tochter Unruochs, eine Verwandte des Kaiserhauses(durch ihre Großmutter Gisela), muss zwischen 860 und 875 geboren sein, da sie im Jahre 887 der BischofLiutward von Vercelli aus einem Nonnenkloster in Brescia entführen ließ, um sie seinem Neffen zu vermählen.(Annal. Fuld. Mon. Germ. I, 404). Gerade dadurch, dass die Friauler Mark auf ihren Oheim Berengar über-ging, ist die männliche Nachkommenschaft Unruochs vielleicht zur Rückkehr nach Alamannien veranlasst wor-den. Die Güter im salischen Franken aber kamen an Unruochs Brüder Berengar, Adalhard und Rudolf.

Als Unruochs III. Söhne oder mit noch höherer Wahrscheinlichkeit doch als Angehörige des Un-ruochingerhauses überhaupt darf man dann wohl einreihen die Grafen Berengar und Eberhard, die im Jahre888 als Besitzer jener zum Gau Hattinhunta und zum Sülchgau gehörigen Grafschaften erwähnt werden, worindas später zu den achalmischen Stammgütern gehörige Dusslingen (O.A. Tübingen) lag (in pago Hattinhuntaet Sulihgeuva, in comitatibus Perengarii et Eparhardi, villa, quae dicitur Tuzzilinga. Wartmann, Urkundenbuchder Abtei St. Gallen, II, 270.) Hier weisen einerseits die Namen Berengar und Eberhard auf die Unruochinger,wo zwei Brüderpaare die gleichen Namen führten, anderseits der Ort Dusslingen auf die Achalmer; denn inTuzzilingin hat Graf Liutolt von Achalm an Zwiefalten einen Mansus geschenkt (Mon. Germ. Script X, 99) undder Presbyter Sigebolt de Tuzzilingin erscheint als Zeuge für diesen Grafen (1. c). Durch diese Beziehungennach zwei Seiten gestaltet sich die erwähnte St. Galler Urkunde zu einem weiteren Beweismittel für den ver-mutheten Zusammenhang zwischen den Unruochingern und den Achalmem. Auch auf die Zollern werden wirhier, wie bereits Graf Stillfried bemerkt hat, wieder verwiesen, da dieselben ebenfalls in Dusslingen begütert waren.

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