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1 (1877) Quellen zur Geschichte der Grafen von Achalm, Urach und Fürstenberg bis zum Jahre 1299
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VOßWOKT.

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trägt den langen Bart, dem er schien Beinamen verdankte; seines gräflichen Amtes waltend, sitzter auf dem Richter stuhl in der für den Richter typischen Stellung mit übergeschlagenem Bein (vergl.Grimm, Eechtsalterthümer, 763) und in der für den Richter vorgeschriebenen Tracht (Schwabenspiegel,Landrecht 145): ohne Waffen, ohne Haube noch Hut, ohne Käppli noch Handsclmhe und den Mantelauf der Achsel,sieget- Genaue Beschreibungen sind von- allen Siegeln an solchen Urkunden gegeben, die ich an

bungen. meinem Wohnorte benutzen konnte, also von sämmtlichen im JDonaueschingcr Archive befindlichenund von jenen, die mir durch die Liberalität ausivärtiger Archivverwaltungen, besonders aus Karls-' ruhe, hieher zugesandt wurden. Dass ich auf Beschreibung der Siegel an Urkunden, die ich nurin auswärtigen Archiven benutzen konnte, in der Regel nicht eingegangen bin, möge man mit denSchiuierigkeiten entschuldigen, die sich einem solchen Unternehmen in den Weg stellen: in fremdenArchiven steht dem Benutzer selten das beste Licht, stehen ihm noch seltener die nöthigen litera-rischen Hilfsmittel zu Gebote; Hindernisse, die ich nur mit unverhältnissmäßigem Zcitaufwandehätte überwinden können.

Um die vielen Wiederholungen bei den Beschreibungen der Siegel zu vermeiden, schien mirdas beste die Siegel in chronologische Grippen zu theilen, innerhalb deren eine geioisse Mode dasUebergeivicht behauptet, und die hienach am häufigsten iviederkehrenden Arten der Befestigung, Farbe,Form und des Typus der Siegel hier, im Voncorte, zu schildern, um sie bei den einzelnen Beschrei-bungen als selbstverständlich voraussetzen zu können. Bie in diesem Werke zu beschreibendenSiegel des 12. und 13. Jahrhunderts treten au Zahl so sehr zurück, dass es sich nicht verlohnte fürdiesen Zeitraum eine besondere Gruppe zu bilden. Bie erste Gruppe umfasst also gleich den ganzenZeitraum bis zum Jahre 1400. für welchen ich das Manuscript bereits druckfertig ausgearbeitet habe.Jndem ich die innerhalb derselben am regelmäßigsten auftretenden, bei den einzelnen Stücken durchSchiveigen angedeuteten Formen hier voraus bezeichne, formulire ich zugleich einige sphragistischeSätze, die wenigstens für den schwäbischen Adel des 14. Jahrhunderts Geltung beanspruchen dürfen.Bie Siegel sind, ivo nichts anderes bemerkt ist, an Pergamentstreifen ange-hängt, von ung efärbtem Wachs und rund. Bass ein Weltlicher kein ovales oder spitz-ovales Siegel führt, dass diese Formen Vorrecht der Geistlichkeit sind, die sich daneben nur seltenrunder Siegel bedient, ist eine sphragistische Regel, die unter den mehr als tausend hier beschrie-bene^ Siegeln keine einzige und im 14. Jalirliundert überhaupt wohl nur selten eine Ausnahmeerfähi-t. Die im 13. Jßhrhundert vorherrschende schildartige Form der weltlichen Siegel ist im14. Jahrhundert durch die runde fast völlig verdrängt. Bezüglich der Siegelmasse hat Grotefend,(Ueber Sphragistik, Breslau, 1875, S. 23) neuerdings nachgewiesen, dass die bisher Maltha genannteMasse nichts anderes sei als Wachs, dessen Verschiedenheiten nur durch einen größeren oder ge-ringeren Zusatz von Pech oder schmeidigenden Stoffen beivirkt wurden. Bie bisher übliche Unter-scheidung der Siegelmasse ist hiemit, icenigstens für, diese Zeit, die noch kein Siegellack kennt,gegenstandslos geivorden. Die verschiedenen Abstufungen in der Farbe der ungefärbten Siegel, dievom iceißlichen durch das gelbliche und hellbraune zum dunkelbraunen übergeht, zu bezeichnen dürftekeinen Werth haben und ist hier unterlassen; diese Naturfarben hängen von der Qualität des ver-wendeten Wachses, von seiner Mischung mit anderen Stoffen, aber auch von der Art der Aufbe-wahrung der Siegel ab. Endlich ist von der ohne weitere Bemerkung mitg etheilten

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