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sie/«, i;oji c?«er an Facsimilirung grenzenden Treue absehend, längst ziemlich allgemein zu gewissenAenderungen verstanden, ivelche der Ueber sichtlichkeit und Verständlichkeit des Textes dienen, ohnedoch die wesentlichsten Merkmale der alterthümlichen Schreibiveise aufzuheben. Wenn es gelängeallmählich völlige Gleichmäßigkeit in die paläographische Editionsiveise zu bringen, so schiene mirdadurch Werthvolleres erreicht zu zcerden, als wenn jeder Herausgeber ivieder neue Principien auf-stellt, sollten dieselben auch in diesem oder jenem Punkte folgerichtiger sein als das Herkommen.Gern loürde ich mich darum auch den von Dr. Otto Posse für die Fortführung des Codex diplo-maticus Saxoniae regiae aufgestellten Normen angeschlossen haben, die von mehreren Diplomatikernausdrücklich gebilligt wurden; doch ivurde Posse's Schrift — Codex diplomaticus Saxoniae regiae;seine bisherige Herausgabe und seine Weiterführung. Leipzig, 1876 — erst ausgegeben, als dasManuscript dieses Werkes bis zum Jahre 1400 bereits druckfertig lag. Ohnedieß aber habe ichmich fast in allen Fragen jenem Verfahren angeschlossen , das gegenwärtig von der Mehrzahl derEditoren befolgt wird und dadurch eine geivisse Autorität erhielt.
Meine Abdrücke folgen demnach genau dem Originale mit Ausnahme folgender Punkte. Die-Interpunction ist in moderner Weise geregelt. Die Eigennamen erhalten ohne Bücksicht auf dieVorlage große, alle anderen Worte kleine Anfangsbuchstaben. Alle Abkürzungen sind, wo siekeinen Zweifel lassen, aufgelöst, zusammengeschriebene, sprachlich jedoch nicht zu einem, ver-schmolzene Worte sind meist in moderner Weise getrennt. Für langes f wie kurzes s ist nur dasZeichen des letzteren, für sz, wenn die beiden Buchstaben nicht ganz deutlich auseinandergehaltensind , das Zeichen ß gebraucht. Die Verlängerung des i zu j ist da nicht ivieclergegeben, wo derLaut Vocal bleibt. Die seit dem ausgehenden 14. Jahrhundert überhandnehmende Verdoppelung undHäufung der Consonanten ist meist aufgehoben, natürlich nur soweit dieselbe mit Sicherheit alslinguistisch bedeidungslos zu erkennen ist. So wird vnnser als vnser, hellffer als helfer wiederge-geben, dagegen nicht etwa gebotten in geboten, hawss in haivs corrumpirt. Die römischen Zahlzeichenendlich sind überall durch die arabischen ersetzt. Dieß ist bekanntlich einer der Punkte, über welcheunter den Herausgebern mittelalterlicher Quellen noch keine Einigung erzielt ist. Zur Wahl derarabischen Zahlzeichen hat mich vornehmlich die Erfahrung bestimmt, dass dieselben übersichtlichersind und weit weniger als die römischen zu Verwechselungen, zu Schreib- und Druckfehlern Anlassgeben. Ist dieses Verfahren bei Urkundenpublicationen heute auch noch das ungeivöhnlichcre, sokann es sich doch auf die Empfehlung von Waitz, auf den Vorgang der Monumenta Germaniaehistorica und Weizsäckers in den deutschen Beichstagsacten berufen. In allen anderen Dingen ver-hält sich unsere Edition conservativ, also auch in der Erhaltung der originalen u als Consonanten,der v als Vocale, der w für vu u. s. tu., Eigentümlichkeiten, mit deren Nichtbeachtung man denalten Schrift'rharacter der Bücksicht auf- leichte Lesbarkeit gänzlich opfert, die auch unter Umständenfür die Frage der Echtheit, für die Bestimmung der Entstehungszeit oder des Entstehungsortes inBetracht kommen können. Für die Wahl dieses Verfahrens sprach auch der Umstand, dass geradejene Urkundensamndungen, denen die unsrige durch den Stoff sich zunächst anreiht und denen siemanches Stück zu entnehmen hat, das Wirtembergische Urkundenbuch und die Zeitschrift für dieGeschichte des Oberrheins, dasselbe beobachten. Ueberhaupt empfiehlt sich nach meinem Geschmackedie Modernisirung der u und v wohl in Editionen von Schriftstellern, wo mehr die Lesbarkeit, abernicht von Urkunden, wo mehr die Wahrung der alterthümlichen Eigenart ins Gewicht fällt.
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