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1 (1877) Quellen zur Geschichte der Grafen von Achalm, Urach und Fürstenberg bis zum Jahre 1299
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VOEWORT.

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dass die Grafen und Fürsten von Fürstenoerg seit alter Zeit ihren eigenen Archiven den sorgfältigstenSchutz zuwandten.

Trotz der vielfachen Unterstützung,- die mir zu Titeil gciuorden, darf ich doch nicht erwartenden in Archiven und Bibliotheken ruhenden Stoff, der hier in Betracht käme, völlig erschöpft zuhaben. Am wenigsten darf unsere Sammlung tvohl in der Mittheilung jener Urkunden, worin Glieder

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des Hauses als Zeugen, Siegler und Bürgen auftreten, Vollständigkeit beanspruchen.. Verdankt mandas ungedruckte Material dieser Art oft mehr einem günstigen Zufall als- den sorgfältigsten Nach-forschungen , so kann bei dem Fehlen oder der Mangelhaftigkeit der Register in den meisten älterenEditionen auch von dem gedruckten Stoffe manches meiner Aufmerksamkeit entgangen sein.

Dass ich es mir zur Pflicht gemaclit habe überall nach Thunlichkeit auf die Origihälauf-

Uebcrall 100 eine Copie als Quelle genannt ist, darf

Quellen-

nutzungzeichniing zurückzugehen, ist selbstverständlich

und

dueiien-man annehmen, dass ich nach dem Originale in den Archiven, ivo sich dasselbe erwarten ließ, ver

angäbe.

gebliche Nachforschungen angestellt habe. Auch für die bereits in anderen Werken gedruckten Ur

künden bin ich auf das Original zurückgegangen, 1. bei allen im fürstlichen Archive zu Bouau-eschingen bewahrten Documenten, 2. bei den Stücken aus auswärtigen Archiven dann, wenn mir dieUrkunden zugänglich waren und wenn nur ältere Brücke von zweifelhafter Zuverläßigkeit vorlagen.Mehrmals ließ ich mir, auch wenn neuere Brücke vorhanden waren, die Gelegenheit einer Collatio-nirting mit dem Originale nicht entgehen und hie und da ward ich dafür durch erwünschte Emen-dationen belohnt. Wo keine Originalauf Zeichnung zu, finden war, durfte ich die Copie nicht ver-.schmähen. Lagen mehrere Copien vor, so beanspruchte die den Text anscheinend am getreuesteniviedergebende den Vorzug; nicht stets ist die beglaubigte der unbeglaubigten, die ältere der jüngerenvorzuziehen. Auch ivo zwischen Copie und älterem Bruch zu wählen ivar, entschied die Rücksichtdarauf, welcher Text dem Originale wahrscheinlich am nächsten komme. Von Varianten sind nurdie einigermaßen wichtigen aufgenommen, die auf veränderter Schreibweise der Zeit beruhenden stetsunberücksichtigt gelassen.

Auch in solchen Fällen, in denen der Text einer Urkunde gar nicht mehr, weder in derOriginalaufzeichnung noch in einer Copie zu erlangen tvar, sondern nur eine sei es handschriftlichesei es gedruckte Notiz auf das frühere Vorhandensein der Urkunde deutete, durfte auf die Auf-nahme der Angaben in dieser Sammlung nicht verzichtet werden. Um jedoch den Benutzer gegen-über diesen Angaben aus zweiter Band auffällig zur Vorsicht zu mahnen, sind edle derartigenNummern durch kleinere (Garmond-)Lettern gekennzeichnet. Auf dieselbe Weise glaubte ich Ur-kunden, deren Echtheit zu bezweifeln oder zu verwerfen ist, Angaben, deren Beziehung auf unsernGegenstand unsicher bleibt, sowie Stellen aus Chronisten und anderen Quellen, ivelche, aus späterenZeiten rührend, eriviesenermaßen irrig oder, von zweifelhafter Glaubwürdigkeit sind, auszeichnenzu sollen. Soiveit es thunlich icar, ivurden derartige Angaben ohnedieß in die. Anmerkungenverwiesen. Gänzlich ausgeschlossen blieben, ivas kaum der Erwähnung bedarf, Angaben nicht zeit-genössischer Schriftsteller über Binge, deren Kenntniss uns gleichzeitige oder doch der Zeit näherstehende Zeugnisse vermitteln, ivie- z. B. die Stellen des zimmerischen Chronisten über die altenGrafen von Achalm.

Zu jedem Stücke findet sich die Quelle (Original, Copie, Brück) angegeben, aus der ichmeine Mittheilung schöpfte. Lagen mehrere Brücke einer Urkunde vor, so habe ich in der RegelI. b

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