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nach Mscr. VII 3325 a (Hdschr. C) vollständig mitgeteilt —die Abweichungen in Bd. b (Hdschr. D) sind in den An-merkungen vermerkt —; die späteren Lehnsbücher aber sindin verkürzter Form veröffentlicht; hier ist alles Unwesent-liche und leer Formelhafte des handschriftlichen Textes imAbdruck fortgelassen *).
6) Das Heberegister des Stifts St. Maria auf dem Bergeliegt in 2 Ausfertigungen vor:
a) in lateinischer, überschrieben: Debita sancte Mariein Monte, im Staatsarchiv Münster unter Mscr. VII 1316 e,in einer nur ein Blatt (Fol. 58) umfassenden Handschrift des14. Jahrh. in schmalem Grossfolio. Das Pergament des 37cm langen und 13 cm breiten, liniirten Blattes ist rauhdurch öftere Benutzung ist es schwarzgrau geworden.
b) in niederdeutscher Übersetzung, überschrieben: „Hyrstaen bescreven de rente unde schulde unser leven vrowen upden Berghe" im Staatsarch. Münster uuter Mscr. VII 1316 f.Auf einem liniirten Blatte glatten Pergaments in Grossfoliovon 55 cm Länge und 37,02 cm Breite (Fol. 59) sind voneiner Hand des 14. oder 15. Jahrhunderts die Einkünfte ver-zeichnet. Beschrieben ist nur die erste Seite u. zwar in zweiKolumnen. Die wohl durch das Bedürfnis der des Lateinsunkundigen Kanonissen bedingte deutsche Ausfertigung isteine selbständige; der ältere lateinische Text ist mehrfacherweitert; die Abgaben sind genauer verzeichnet und erscheinenteilweise verändert.
7) Weiter enthält das Staatsarchiv Münster in Mscr.VII 3301 h ein Kegister der Einnahmen der Vikarien u. Bene-fizien der Abtei; ferner in Mscr. VII 3322 ein Memorialbuchdes Canonicus hebdomadarius Hinr. Leve Hencke, über dieGüter und Einkünfte der oberen Wochenherren (superiorhebdomadaria) des Kapitels am Münster zu Herford vomJahre 1428. Diese Kegister sind inhaltlich nicht bedeutend;die Körperschaften, deren Einnahmen sie betreffen, stehen
1) Aus Schönheitsrücksichten sind im Drucke die mehrfach nureinzelne Worte umfassenden Auslassungen nicht bezeichnet. Die Konso-nantverdopplungen sind hier beseitigt, ebenso die überflüssigen h.
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