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Kelveri, sowie im Gau Sutherbergi in den Villen Lodre ü.Arpingi mit Wohnhäusern, Gebäuden, Eigenhörigen, Ländern,Wiesen, Wäldern u. Weiden x ); die Schenkungsurkunde ist zuHerford im Kloster selbst vom Könige ausgestellt und es istdarin dem Kloster zugleich die Freiheit von allen fremdenGerichten bewilligt. Im folgenden Jahre bestätigt der Königauf Bitten des Abtes von Corvey auch die Privilegien Her-fords als von seinem Vater Ludwig gegründeten Klosters; erbestätigt Herford, wo damals Addila Äbtissin war, die Kirchenzu Buginithi 2 ) in der Osnabrücker und Beni in der Mimigerne-forder Diöcese samt den ihnen unterstellten Kirchen, welchesein Vater dem Kloster übertragen hatte, und bestimmt, wasden betreffenden Bischöfen bei den Kirchenvisitationen anLebensmitteln von jenen Kirchen geliefert werden soll 3 ). 858 _schenkt König Ludwig dem Kloster Herford, dem die ÄbtissinHadewi damals vorstand, gewisse zusammenliegende Eigen-güter in Sachsen, nämlich je eine casa an den Orten Seliheimu. Stocheim mit dem herrschaftlichen Gebiete und 30 zuge-hörigen Mansen in den Gauen Dreini und Boroctra in den Graf-schaften Burchards und Warins 4 ). Im Jahre darauf erfolgteeine neue Schenkung des Königs; er überwies dem Klostergewisse Eigengüter, welche sein Getreuer Polchere bis dahinzu Lehen gehabt hatte, in dem Herzogtum Westfalen in denGauen Grainga u. Threcwiti beisammen gelegen und auch inden Grafschaften Burchards, Waltberts, Albrichs und Letts,nämlich 14 Bauernstätten (mansi) mit 20 Lassenfamilien 5 ).
1) Erh. C. D. 19. Die Orte sind Kilver Ksp. Rödinghausen Kr.Herford, Dorf Laor Kr. Melle u. die Bauerschaft Erpen bei Dissen Kr.Melle. — 2) jetzt Bünde Kr. Herford. — 3) Erh. C. D. 21. — 4) Erh.C. D. 23. Die Ortschaften sind Seim Ksp. u. Kr. Lüdinghausen u. Bsch.Stockum hei Werne Kr. Lüdinghausen. Vgl. im Hebereg. unten: 10mansus habentur apud Drene. — 5) Erh. C. D. 24. Wilmans (Kaiser-urk. I. 150) bemerkt, Näheres über jene Güter könne aus dem ältestenHeberegister des Klosters nicht entnommen werden, bevor nicht die ein-zelnen Villikationen geographisch festgestellt seien. Der Graingau um-fasste (s. ob.) etwa die Gegend zwischen Bünde, Preuss. Oldendorf undMelle; der Gau Threcwiti lag um Osnabrück; seine Südgrenze bildeteder Osning. Später lagen dort verschiedene Herforder Besitzungen denHeberegistern zufolge, wie sich unten ergeben wird.
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