BEKEHRUNG DER JUDEN
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Johann XII. (963). Die allgemeinen Konzilien stehen nichtüber, sondern unter dem Papste, empfangen auch ihre Gewaltnicht unmittelbar von Christus, sondern vom Papste, der seiner-seits seine Vollgewalt über die Gesamtkirche und die Konzilienvom Erlöser selbst hat. Quirin erscheint daher als entschiedenerVertreter des Universalprimates und strengen Papalsystems.
2. Juden und Götzendiener kommen darin überein, daß sieChristen weder sind, noch je waren, nur daß die ersteren ausHartnäckigkeit, die letzteren aber nur aus Unwissenheit im Un-glauben verharren. Somit muß auch ihre Behandlung ver-schieden sein. Um den Juden zum ewigen Heile zu verhelfen,komme man ihnen möglichst entgegen, indem man den reichennach ihrer Bekehrung ihre Reichtümer beläßt, mögen sie diesegleich zu Unrecht durch Wucherzinsen erworben haben. ArmeJuden aber kann man dadurch gewinnen, daß man ihnen für denFall ihres Übertrittes Unterstützungen zusichert, denn man kanndie Schätze der Kirche nicht besser als zum Heile unsterblicherSeelen verwenden. Bleiben aber diese gütlichen Mittel erfolglos,so darf man sie zwar nicht mit äußerer Gewalt zur Bekehrungzwingen, wohl aber zu strengeren Maßregeln greifen. Diesekönnten darin bestehen, daß man ihnen alle Zinsen von Christenwie Handel und Gewerbe untersagt, höhere Abgaben auferlegt,keinen langen Aufenthalt am selben Orte gestattet, den Besitzihrer Synagogen wie die Ausübung ihres Gottesdienstes verwehrtund das Tragen eines eigenen Kennzeichens zur Pflicht macht.Das sind, erklären die Verfasser, keine ungerechten oder gewalt-tätigen Maßregeln, sondern nur Vorkehrungen zur Brechung ihrerHerzenshärte, wozu dann noch die Unterweisung in der HeiligenSchrift treten könnte, denn sie sind in Sachen des christlichenGlaubens voller Unwissenheit und halten uns Christen gar nochfür Götzendiener. Überdies sollte fleißiger für sie gebetet unddas Gebet für sie mit reichen Ablässen ausgestattet werden. Nütztdann aber alles nichts, so mag ihnen eine Frist von einigenJahren bewilligt werden, binnen welcher sie sich entweder zubekehren oder das Land unter Todesstrafe zu verlassen haben,da sie dem christlichen Volke, vom Wucher ganz abgesehen, auchnoch durch schnöden Aberglauben, Traumdeutereien und Wahr-sagereien schweren Schaden zufügen.