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Die neue Rheinbrücke bei Düsseldorf und die Kleinbahn Düsseldorf-Krefeld : 12. November 1898
Entstehung
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Jahren 1897 und 1898 durch die Betonbaugesellschaft Dücker & Cie. zu Düsseldorf zu-nächst für eine Betriebslänge von 5,7 km ausgeführt.

3. Dieser Anlage folgte die Verlegung der Gas- und Wasserleitung in deninzwischen angeschütteten Strafsen. Durch Vertrag vom 23. December 1897 mit derGemeinde Heerdt ist der Rheinischen Bahn-Gesellschaft das Monopol zur elektrischenLicht- und Kraftabgabe auf die Dauer von 45 Jahren gegen angemessene Gewinn-betheiligung der Gemeinde Heerdt und ferner die Versorgung mit Gas und Wasserübertragen mit der Mafsgabe, dafs das Rohrnetz nach 30 Jahren unentgeltlich an dieGemeinde Heerdt fällt und auf Verlangen der letzteren schon binnen je zwei Jahrennach der Betriebseröffnung gegen Erstattung der Anlagekosten abzüglich einer jähr-lichen Amortisationsquote von 3 l /s % und zuzüglich einer jährlichen Verzinsung von4 fl> überwiesen werden mufs. Dieser Vertragsabschlufs zwingt uns zu nicht unerheblichen,bei der Gründung unseres Unternehmens nicht vorgesehenen Ausgaben, für die eineangemessene Verzinsung wenigstens in den ersten Jahren nicht zu erwarten ist. ImInteresse der Aufschliefsung des Bauterrains und behufs Belebung der Bauthätigkeit mufstenaber diese Ausgaben getragen werden, da die Neigung zur Ansiedelung mit Recht vonder Gewährung gleicher Annehmlichkeiten, wie solche die gegenüberliegende Grofsstadtbietet, abhängen wird. Unsererseits wird die Entnahme von Gas und Wasser bis aufweiteres aus den Werken der Stadt Düsseldorf erfolgen, welche bekanntlich zur Legungder Gas- und Wasserleitung bis zum linksseitigen Brückenkopfe verpflichtet ist; bei derFestsetzung des Tarifes hat die Stadt Düsseldorf ein dankenswerthes Entgegenkommengezeigt.

4. Im unmittelbaren Anschlufs an die Rohrverlegungsarbeiten konnte mit der Be-festigung der Strafsen begonnen werden, für welche seitens des Aufsichtsrathes einCredit von 500 000 Mk. bewilligt worden ist. Nach den von der Gemeinde Heerdt am28. April 1898 genehmigten Profilen sind insgesammt rund 40000 qm Fahrdammbefestigungzum Theil in Pflaster, zum Theil in Macadam auszuführen. Die Verbauung dieser Massenwird natürlich auf einige Jahre vertheilt werden müssen, da eine Pflasterung sich beiden frisch angeschütteten Massen ohnehin verbietet.

5. Das ausgedehnte für industrielle Anlagen bestimmte Terrain,welches etwa 1 '/ 8 Kilometer jenseits der Brücke hinter dem neuen StaatsbahnhofeOberkassel beginnt, von der Kleinbahn durchschnitten wird und sich bis in die Gemar-kung Büderich erstreckt, kann dank dem Entgegenkommen der Staatseisenbahnverwaltungüberall Anschlufs an den neuen Staatsbahnhof Oberkassel erhalten. Durch Erlafs vom31. December 1896 hat der Herr Minister der öffentlichen Arbeiten nämlich genehmigt,dafs der unmittelbare Schienenanschluls der Kleinbahn an den Staatsbahnhof Oberkasselauch zur Bedienung des Wagenladungsverkehrs industrieller Anlagen auf dem der Rhei-nischen Bahn-Gesellschaft gehörigen Gelände der Gemeinde Heerdt eventl. unter Vermitt-lung der Kleinbahn benutzt werden darf.

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