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Aus dem alten Münster : Erinnerungen, Skizzen und Studien
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wähnen. In seine lange Regierung fällt wohl die Aus«gestaltung des PfarrsystemS auf dem rechten Aaufer. Wenndiese Abhandlung Bischof Hermann auch einige Verdiensteentzog, bleibt ihm doch noch ein guter Teil seines Nach-ruhmes. Wir erfahren nichts von Streitigkeiten mit derStadtgemeinde, die damals von allen Vogteien und auchvom Königsbanne frei war (Urkunde von 1197). Es magsein, daß unter ihm das Stadtrecht von Münster auf«gezeichnet wurde.

Es begann in Westfalen, namentlich im Paderbornschendie Zeit, da ganze Bauernschaften in Städte zusammen-gezogen wurden. In Paderborn bewahrt der StadtteilMaspern noch heute Reste von Bauernwirtschaft. DieserVorgang hatte auch militärische Zwecke. Im Fehdefall ist dieHabe des Bauern gesichert und diese selbst sind die Ver-teidiger der Mauern. Fast könnte man sagen: die Bürgerseien der Mauern halber da. Das Befestigen steigert sichimmer mehr. Zuerst errichtete der hohe Adel Burgen, denDynastenburgen folgen die ihrer Dienstmannen. Solche, diekeine Burg haben, sammelte der Fürstbischof oder ein Dynastan einem zur Verteidigung eingerichteten Orte als Burg-mannen, ohne daß diesem Orte ein dauernder Markt verliehenwurde. Den Burgmannen wurde, wie in Horstmar, wohldie Verwaltung der „Stadt" oder des Gemeinwesens über-geben.

Das System der Burgmannsorte ist für Westfalenauf meine Veranlassung von F. W. Merten" untersuchtworden. Nachdem ich den entsprechenden Artikel im Deut-schen Rechtswörterbuch studiert habe, scheint mir, daß dasBurgmannenwesen gerade in Westfalen besonders stark ent-

" F. W. Mtrttn, Entstehung u. Rechtsgtschichtt d. Burgmann,schaften in Westfalen, Dissertation Bonn lVll.

Schult«, Au« dem allen Münster. 4

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