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Von der Neutralität Belgiens
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L'Attache' militaire a repondu qu'il le savait, mais quecomme nous n'etions pas ä meme d'empecher les Allemandsde passer chez nous, l'Angleterre aurait debarque ses troupesen Belgique en tout etat de cause."

Diese Zeugnisse erhärten, daß Englandunter allen Umständen zur Landung, d. h. zurVerletzung der von ihm verbürgten Neutra-lität bereit war. Es müsse Preußen zuvor-kommen. Gleichwohl hat Belgien unteroffenbarer Verletzung der Neutralitäts-pflichten fortgefahren, mit England übergemeinsames kriegerisches Handeln gegenDeutschland zu verhandeln, ja den eng-lischen Einfall auf belgischer Seite vorzu-bereiten. Mitteilungen von diesen Absichten Englandssind der deutschen Regierung nicht gemacht worden. Eshandelt sich um ein Komplott des neutralen Staates mit einemder Garanten gegen den anderen! Die pflichtmäßige Zurück-haltung der belgischen Behörden gegenüber England wardaufgegeben. Die Beweise sind der Welt zum Teil in Faksi-miles vorgelegt worden.

Ein höchst geschickter Verteidiger der Haltung Belgienshat sein Heimatland von jedem Verdachte der Verletzung derNeutralitätspflichten reinwaschen wollen und er findet auchden Verkehr der Qeneralstabschefs mit den englischen Militär-bevollmächtigten ganz in der Ordnung.

Prüfen wir in Kürze seine Argumentation.

Zunächst erleichtert er sich den Beweis dadurch, daß eraus den Aufzeichnungen etwas fortläßt. Die Aufzeichnungvom 10. April 1906 trägt außen die Aufschrift:Conventions

Schulte, Von der Neutralität Belgiens. 8

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