kündet? Bindet das nicht moralisch? Wie viele Abmachungenvon weltgeschichtlichen Folgen sind in solch lockerer Formgeschlossen worden, weil die offizielle zu bedenklich erschien?
Der belgische Kriegsminister hat über diese heimtücki-schen Vorgänge einen Bericht erhalten — unsere deutscheRegierung hat ihn in Faksimile veröffentlicht —, auch derbelgische Minister der auswärtigen Angelegenheiten, BaronFavereau, sollte, wie aus dem Faksimile hervorgeht, von denVerhandlungen Kenntnis erhalten.
Es ist bisher nicht auf eine Rede aufmerksam gemachtworden, die der aus seinem Amte im April 1907 ausgeschie-dene Minister der auswärtigen Angelegenheiten Baron de Fa-vereau, jetzt Präsident des belgischen Senates und Staats-minister, bei Gelegenheit des Militärgesetzes am 8. Dezember1909 in dem belgischen Senate gehalten hat. Über sie gibt eineKorrespondenz der Neuen preußischen (Kreuz-) Zeitung vom11. Dezember 1909 (Nr. 580) Auskunft. Es heißt:
„Diese Rede ist deshalb von Wichtigkeit, weil sie zunächstalle bisher in weiten Kreisen verbreiteten Theorien über diestaatsrechtliche Stellung Belgiens als unrichtig bezeichnet.
„So stellte Herr de Favereau fest, daß der Neutralitäts-vertrag Belgien nicht eine Begünstigung, sondern eine Be-lastung verschafft. Denn er verbietet ihm jede Allianz miteinem anderen Staate, legt aber den Großmächten keineswegs,wie man bisher allgemein annahm, die Verpflichtung auf, Bel-gien im Falle eines fremden Angriffes zu schützen. Die Groß-mächte haben sich im Neutralitätsvertrag allerdings ausdrück-lich das Recht der Intervention für den Fall vorbehalten, daßBelgiens Selbständigkeit oder Neutralität bedroht würde. Abereine Pflicht, von diesem Rechte Gebrauch zu machen, spricht
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