Waffe Belgiens machte, im belgischen Offizierkorps, im bel-gischen Kriegsministerium weiter wirken.
Was in England über den Wert der NeutralitätsverträgeQladstone urteilte, ist schon oben gesagt. Es sei noch einWort keines Geringeren als Lord Palmerston angeführt. Alser die Neutralisierung der Donaufürstentümer bekämpfte,sagte er: „Es ist wahr, daß Verträge die Neutralität Belgiensund der Schweiz festgestellt haben. Aber ich bin nicht ge-neigt, derartigen Verpflichtungen große Bedeutung beizu-messen. Die Weltgeschichte zeigt, daß, wenn ein Streit sicherhebt, und eine kriegsführende Nation es für nützlich hält,ihre Armee durch ein neutrales Gebiet durchmarschieren zulassen, Neutralitätserklärungen nicht allzu ängstlich beachtetzu werden pflegen."
Der Genuß des Privilegs der Neutralität hat Belgien nichtallein die völkerrechtlich unabweislichen Folgen auferlegt, esist sehr mit Recht von der schweizerischen Publizistik aus-geführt worden, daß eine moralische Unparteilichkeit die Folgeder Neutralität sein müsse: Die neutrale Haltung des Wortes,der Feder, der Zeichnung. Das hat Belgien seit langen Jahrenvergessen. Wir sind am Rheine den Belgiern nahe genug, umdas zu wissen.
Was jedoch auf dem Kriegsministerium seit mindestens1906 geschehen ist, liegt nicht nur nicht im Bereiche der mora-lischen Neutralität, sondern fällt weit auch jenseits des Be-griffes der völkerrechtlich bindenden Konsequenzen der garan-tierten Neutralität. Englische Militärbevollmächtigte verhan-deln mit belgischen Dienststellen über eine englische Landung,über englische Kriegführung gegen Deutschland auf demBoden Belgiens. Die Inhaber des internationalen Salvaguardia-
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