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Von der Neutralität Belgiens
Entstehung
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Si nous cessions d'etre neutres, nous pourrions eviter lesconsequences desastreuses qu'aurait, pour notre independanceet l'integrite de notre territoire, l'obligation de combattre le Pre-mier belligerant qui franchirait nos frontieres, si ce belligerantetait celui auquel nous eussions eu le plus grand interet ä ouvrirnos portes et ä faciliter les Operations militaires si nous avionsconclu avec lui une alliance en temps de paix. Or, cettealliance nous est interdite, .... 12a )."

Wenn also Belgien den Staat A zu fördern gewillt ist, sokann Belgien diesem Staate A, auch wenn er zuerst die Grenzeverletzt, doch die belgische Hilfe zuwenden, er müßte nurschnell seine Neutralität gekündigt haben. Hier ist von derHiltyschen Anstandsirist keine Rede mehr, sondern in währen-dem Kampfe der Nachbarn kann Belgien seiner Neutralität ent-sagen, sich mit dem verbünden, der die Neutralität gebrochenhat, nur weil er den Belgiern sympathischer ist.

Heißt das nicht, den Belgiern das Privileg geben zu einemHinterhalte, zu einer völligen Überraschung eines Nachbarn,der sorgsam alle seine Pflichten gegenüber Belgien erfüllt hat,aber selbst für sich auf die Garantie der Neutralität nicht ver-zichten darf. Die Großmächte dürfen nicht die belgischeGrenze überschreiten, aber das belgische Heer darf in einemHinterhalte warten und dann nach schnell erfolgter Kündigungder Neutralität dem gerechten Nachbarn den Stoß geben zu-gunsten des ungerechten. Die einfache ruhige Überlegungsagt jedem, daß bei einer solchen Auffassung Belgien eine Ge-

12a ) Revue de droit international 2. ser. t. 3, 48. Brialmont hatalso die Anschauungen seiner jüngeren Jahre aufgegeben. Vgl. obenS. 98.

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