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Von der Neutralität Belgiens
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Die Auffassung Belgiens als Barriere gegen Frankreichwurde innerlich von den Belgiern nicht vertreten, sie sahenihres Landes Pflicht darin, keinen Nachbarn gegen den an-deren zu begünstigen, was eine wesentliche Verschiebung zu-gunsten Frankreichs herbeiführte.

Die kluge zurückhaltende Politik des ersten belgischenKönigs, die ihm eine hochangesehene Stellung unter den Ge-krönten Europas verschaffte, hat diese von ihm eingegangenenVerpflichtungen tatsächlich zurücktreten lassen. Die Fruchtdieser allseitig neutralen Haltung war das Verschwindender ursprünglichen Richtung des belgischen Verteidigungs-systems gegen Frankreich. Diese schwere antifranzösischeServitut des belgischen Fortifikationswesens kam, wenn nichtrechtlich, was dahingestellt bleibt, so doch tatsächlich inFortfall. Wie der Vorgänger des jetzigen belgischen Ministersder auswärtigen Angelegenheiten darüber denkt, zeigt die imAnhang mitgeteilte Rede klärlich.

Der Neutralitätsvertrag schränkte den Qrenzzug, den bisdahin Frankreich zu verteidigen hatte, wenn der deutscheBund und der ihm für die luxemburgischen Lande angehörendeKönig der Niederlande in den Kampf gegen Frankreich einzu-treten sich gezwungen sähen, auf fast die Hälfte ein. Frank-reich, behütet durch die Neutralität der Schweiz und Belgiens,hatte von da an nur noch die Rheinlinie von Hüningen bisLauterburg und die Landgrenze von da bis zum Belgischen zubeschützen. Bei dem beiderseitigen Zustand der Heere (Frank-reich: Söldnerheer, deutscher Bund: gemischte, sehr ungleicheStreitkräfte) war der Zustand den militärischen Interessenentsprechend. Das Operationsgebiet war für die beiderseitigenStreitkräfte ausgedehnt genug. Als im Jahre 1867 die

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