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Von der Neutralität Belgiens
Entstehung
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Unverletzlichkeit des belgischen Staates gar nicht verbürgtworden.

Diese Meinung vertritt einer der ersten belgischen Staats-rechtslehrer, der zugleich vom belgischen Staate zum Mitgliededes internationalen Schiedsgerichtes delegiert worden ist,Ernest Nys 31 ), noch neuerdings.

Er schreibt:En realite, la Belgique obtenait la garantiede la neutralite, mais les cinq puissances ne lui donnaient pointla garantie de l'integrite et de l'inviolabilite du territoire; ellesavaient donne d'abord cette derniere garantie, puis ellesl'avaient retiree 32 )." Aus dem Worte independant dürfe mannichts schließen und er führt dann den Sinn dieses Wortesmeines Erachtens durchaus richtig dahin aus; es umschließtnur das Recht, die souveränen Rechte auszuüben 33 ).

Es ist nicht etwa die beiläufig ausgesprochene Meinungeines Juristen, sondern eine wohlerwogene Ansicht. IhrTräger hat sie schon im Jahre 1901 ausgesprochen 34 ), gegensie hat Descamps mit sehr großer Ausführlichkeit alle Gegen-gründe zusammengebracht 35 ) und sie wiegen schwer,aber Nys hat sich nicht überzeugt, er trägt 1912 dieselbeLehre wie 1900 vor.

al ) Außer Professor an der freien Universität zu Brüssel ist erauch Lehrer an der von Solvay begründeten Ecole libre des sciencespolitiques et sociales und Ehrendoktor von Edinburgh und Glasgow.

SJ ) Ernest Nys, Le droit international, les principes, les theo-ries, les faits. Bruxelles, Weißenbruch 1912 1, 424.

") Ebenda S. 425.

S4 ) Notes sur la neutralite in: Etudes de droit international et dedroit politique 2, 125.

") Neutralite 220 ff., 265. 5338.

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