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Von der Neutralität Belgiens
Entstehung
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Hatte im ersten Beschlüsse, dem Protokolle vom 20. Januarund in den 18 Artikeln, die Integrität als verbürgt gestanden,so mußte man in Zukunft die Integrität und Unverletzlichkeitals Folge der Unabhängigkeit und Neutralität ableiten 30 ).

Belgien mußte in seiner Machtlosigkeit alle Wünsche bei-seite setzen und es blieb ihm nichts übrig als die 24 Artikelanzunehmen. Preußen schritt mit Österreich am 18. April1832 zur Ratifikation. Noch länger zögerte Rußland.

Der König von Holland hat noch viele Jahre gewartet,erst am 19. April 1839 schloß er seinen definitiven Frieden mitBelgien. In diesem finden sich die Neutralitätsbestimmungenvom 15. November 1831 wieder.

Die Garantie der Mächte wurde in einem Vertrage vomgleichen Tage (19. April 1839) beurkundet. Auf diesen Ab-machungen beruht die Verpflichtung Preußens.

Nach dem Wortlaut dieser Verträge erstreckt sich dieGarantie nur auf Unabhängigkeit und Neutralität: Etat inde-pendant et perpetuellement neutre. In den 18 Artikeln war dieGarantie gefaßt: cette neutralite perpetuelle, ainsi que l'inte-grite et l'inviolabilite de son territoire. Folgt man nur denWorten, so hat die jüngere rechtskräftige Urkunde ausge-schieden: integrite und inviolabilite, neu eingefügt die inde-pendance. Wenn nicht in der independance die integrite undinviolabilite eingeschlossen ist, so ist eben die Integrität und

*) Lannoy, Revue generale 82, 87 Anm. 4 spricht die Mei-nung aus, daß England nach dem Einrücken der Franzosen nur nochwenig Vertrauen in die Durchführbarkeit der Neutralität gehabt habe.Auf dieses geminderte Interesse der Engländer sei auch dieseschwächere Formulierung in den 24 Artikeln zurückzuführen.

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