Kongreß an diesem Tage in den „Grundlagen der Trennung"(Protokoll Nr. 11) die Neutralität des Qesamtlandes Belgien— mit Ausschluß jedoch der zum deutschen Bunde gehörigenGebiete Luxemburgs — einstimmig an.
Acht und eine halbe Stunde hatte die Konferenz ge-dauert.
„La Belgique, dans les limites .... formera un etat perp6-tuellement neutre. Les cinq puissances lui garantissent cetteneutraltte" perpetuclle ainsi que rintegrite" et l'inviolabilite deson territoire dans les limites mentionn6es ci-dessus.
Par une juste reciprocit6, la Belgique sera tenue d'observercette merae neutralite envers tous les autres 6tats, et de neporter aucune atteinte ä leur tranquillite int6rieure ni ex-t6rieure."
Es brachten die vier Großmächte durch diesen Beschluß,der für alle Verzicht auf besondere Vorteile enthielt, Belgienaus der Gefahr heraus, von Frankreich angeschlossen zuwerden.
Der Antrag ist nach der bestimmten Äußerung K. Hille-brands und Sterns, der einzigen, die die preußischen Aktenbenutzt haben, in der Konferenz von Bülow gestellt worden 2B ).In Palmerstons Schreiben an den englischen Botschafter zuParis erscheint Talleyrand in der Rolle, daß er wie ein Löwekämpft, um Luxemburg in die Neutralität hereinzubringen oderdoch die Abtretung von Philippeville und Marienbourg anFrankreich zu erzielen, im stillen sich aber zufriedengibt,
39 ) Hillebrand a. a. 0. 1, 178. Stern a. a. 0. 4, 235:„Biilows Vorschlag".
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