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Von der Neutralität Belgiens
Entstehung
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Heirat und des Erbes kam das Haus Burgund in den Besitzvon Flandern und eines fast geschlossenen Gebietes von derZuyder See bis weit nach Frankreich hinein, es entstand einStaatengebilde, das wenn auch nicht völlig souverän, sodoch tatsächlich fast unabhängig war und die reichen und poli-tisch wertvollen Landschaften zusammenfaßte. Eine sprach-liche Einheit gab es nicht.

Der Übergang an die glücklichen Erben, die Habsburger,und die folgenden Kämpfe löschten die letzten Reste von Ab-hängigkeit vom französischen Könige (1529) und Karl V. hatdurch den burgundischen Vertrag denburgundischen Kreis"von den Pflichten gegenüber dem Reiche ziemlich freigestelltDas Gebiet stand zwar unter dem Schutze des Reiches, dasGesetz aber, welches diesen Schutz im einzelnen regelte, schloßes von seinen Wohltaten aus. Dieser Vertrag stellte diesenKreis von fast allen verfassungsmäßigen Pflichten der anderenKreise frei. Dem Scheine nach hatte dieser Vertrag dem deut-schen Reiche die Landschaften Flandern und Artois hinzu-gefügt, in Wirklichkeit aber war die Unabhängigkeit dieserLande nur noch verstärkt. Die burgundische, dann die habs-burgische Politik war der Loslösung von älteren Gewaltennachgegangen *).

Der Gedanke, hier einen engeren, nur die in ihren Land-ständen geeinten Provinzen umfassenden Zwischenstaat, einenPufferstaat zu begründen, ist mehr als einmal gedacht worden,aber er ward nie ausgeführt. Das burgundische Haus ver-wickelte die Lande in zahllose fremde Kämpfe und dann bil-

x ) Vgl. Pi renne, Geschichte Belgiens (deutsche Ausgabe) 3,169175. Rachfahl, Die Trennung der Niederlande vom deut-schen Reiche. Westdeutsche Zeitschrift 19.