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2 (1923)
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70
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70 Achtes Buch. Handelswege. Transportwesen. Versicherung. 3. Kap. § 93. 94

So viele Fälle von Warenverlusten bei der Seefahrt in den Jahren17441480 sprechen für die große Gefahr der damaligen Schiffahrtund machen es begreiflich, daß die Sätze für das Gebiet der Korsarenaußerordentlich hoch waren, sie sind erst viel später erheblich ge-stinken. Bei dieser Übernahme der Schadenersatzpflicht durch andem Schiffe wie an den geladenen Waren unbeteiligte Dritte wurdedie Begleitung der Waren durch einen Beauftragten des Waren-eigentümers minder notwendig. So kann ich keinen Fall nachweisenfür die Fahrten von Genua und Brügge nach den spanischen Häfenoder umgekehrt, wohl aber mehrere für die Fahrt von Bouc dorthin,wo, wie wir sahen, es an Versicherungsmöglichkeit mindestens zeit-weise fehlte. Ja, man hatte hier Leute, die zwischen den Häfen hin-und herpendelten. Das war der einzige Verkehr, der Oberdeutscheauf das Meer und in die Seeluft hinausbrachte.

An der Seeversicherung sich als Versicherer zu beteiligen kam derGesellschaft nicht in den Sinn, obwohl ja in Spanien, wie es Burgosbeweist, in Italien, wie es Lucca und Florenz zeigen, auch Kaufleutebinnenländischer Städte sich damit beschäftigten.

§ 94. Beraubungen und Beschlagnahmen. Übertriebene Vorstellungen von derUnsicherheit des Landverlcehrs. Erfolgte Beschlagnahmen. Solche im Mittelmeer,im Atlantischen Ozean und der Nordsee.

In der volkstümlichen Vorstellung steht es fest, daß im Mittel-alter von jeder Burg aus auf die fahrenden Kaufleute und ihre Warenausgespäht wurde, und das selbst von Burgen aus, an denen niemalsein Warenballen des Fernhandels vorübergekommen ist. Das isteine grenzenlose Übertreibung der Gefahren des Landhandels, diezu bekämpfen die Aufgabe der immer wieder erneuten Landfriedenund Landfriedensbündnisse in den Zeiten des Fehderechtes war.Eine solche Vorstellung wird schon durch die Erwägung, daß dannein Fernhandel einfach unmöglich gewesen wäre, als irrig erwiesen.Über die Zahl der Nahmen sind wir aus gut erhaltenen Stadtarchivenwie Nürnberg unterrichtet; die Ziffern sind groß, aber nicht un-geheuerlich.

Unsere Quellen erweisen umgekehrt, daß die Fälle im Vergleichzu den Transporten nicht so zahlreich waren. Ich habe schon aufGrund meiner älteren Studien derartige Übertreibungen abgewiesen,andere genaue Kenner des wirklichen Handelslebens wie BudolfHäpke 1 haben dieselbe Ansicht vertreten, und im Laufe der Zeitwird diese Meinung ja auch von den Dilettanten in etwa aufgenom-men werden. Wie wäre es dann überhaupt denkbar, daß in denBallen auch Edelmetall wäre auf große Strecken verbracht worden?

Ich kenne auf den Landwegen 15 Fälle von 1427 bis 1501, und inden allermeisten redeten sich die Täter mit echtem guten Fehde-

1 Der deutsche Kaufmann in den Niederlanden, S. 5. Auch Freiherr v. d. E o p p,Kauf mannsieben zur Zeit der Hansa (1907), S. 33.

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