Druckschrift 
2 (1923)
Entstehung
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Nachträge

Zu Bd. I, S. 169. Gabriel Hillesou. Er ist von 1529 bis 1541 imDienste der Nürnberger Welser nachzuweisen (Freiherr v. Welser, EineUrkunde zur Geschichte des Nürnberger Handels).

Zu Bd. 1. S. 308. 340 und 401. Zollrechnungen von Perpignanund Saragossa. Inzwischen brachten die Korrekturbogen des HerrnDr. Schelling mir auch die Zollrechnungen von Saragossa und Perpignanbis 1435 einschließlich zur Kenntnis. Sie bestätigen für Saragossa, daßdie Humpis nur Ausfuhr kannten. Jedoch erscheint einmal (1433 Mai)eine Einfuhr von einem Schiffe aus Flandern, ein großer Ballen mit17 Stück einer nicht genannten Ware im Werte von 78 U Arag. Das istdas älteste Zeugnis für die Verbindung der spanischen Gelieger mitFlandern und damit für ein Gelieger in Brügge. In Perpignan wurdenals Einfuhr 1431 20 Ballen Konstanzer Leinwand, 48 Stück Barchentund 69 000 Stecknadeln, 1432 22 Dutzend Filzhüte, 1433/34 nichts ge-bucht. Als Ausfuhr erscheinen 1433 2 Buten 2 Palm schwarzen grobenin Perpignan gekauften Wolltuchs (cadins kat. cadis und cadif) imWerte von 3 U 6 /? 8 ,3}. Dieser kleine Einkauf spricht auch nicht fürein Geheger in Perpignan. 1431 kamen 6 Ballen von Savona, es waralso damals wohl sicher ein Gelieger in Genua.

Zu Bd. I, S. 510. Prozeß Muntprat -Wyß. Herr Dr. med. ArnoldLotz in Basel machte mich freundlicherweise mit einigen nicht un-wesentlichen weiteren Nachrichten vertraut. Der Prozeß Muntprat-Heinrich Wyß hatte auch mit dem zwischen 1462 März und 1466 De-zember erfolgten Tode des letzteren kein Ende; denn zu letzteremDatum verlangte Konrad Muntprat die Herausgabe des Hausrates desVerstorbenen und klagte im April des folgenden Jahres gegen Ludwigvon Tunsei gen. Silberberg als Vogt seiner Frau Anna Wyß, Tochterdes Hans, wegen der Erbschaft Heinrichs Wyß. Außerdem prozessierteLudwig Schmid gegen Muntprat und andere Schuldgläubiger von Hein-rich Wyß selig. Der Streit dehnte sich also auf die Hinterlassenschaftvon Heinrich aus, es muß also doch in den späteren Stadien der Pro-zesse die Haftpflicht Heinrichs wegen seines Bruders anerkannt wordensein, denn der Muntprat kam ja, wie oben gezeigt wurde, in den Besitzdes Hauses Heinrichs.

Zu Bd. II, S. 9. Begierer der Ankenreute-Gesellschaft. Das war 1510Bürgermeister Hans Gäldrich. Er schloß damals mit der Priesterbruder-schaft der Liebfrauenpfarrkirche einen Vertrag ab über ein Anniversar

Schulte, Gesch. d. Ravensburger Handelsges. II. 17