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Fahrten 1479. Transportkosten. Versicherung
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Auf der Fahrt von Barcelona nach Bouc forderten die Venezianerfür 4 caps verschiedener Art zusammen 8 V. Von Bouc nach Bar-celona und Valencia betrug der Nolit durcheinander für den ein-fachen Ballen 8y 2 ß Valenc. und für den Doppelballen 17 ß, außerdemmußte man den Gesellen 1 V schenken. 1
Für die flandrische Fahrt sind die Nachrichten spärlicher. Die Floren-tiner Galeere erhob von Flandern bis Valencia (vielleicht zum Teil bisBilbao) von jedem Quintal 1V 2 Dukaten, von jeder großen Kiste 7. 2Valencia—Flandern kostete auf einer Nau 3 ß 6 g per baril, ein Blechfaßbei einem anderen Schiffer in umgekehrter Sichtung 10 ß Val. 3 Mandeln,Kümmel Anis und Saflor kosteten nach Flandern per Quintal 17 g°, dasSirupfäßlein 67 3 /?. 4 Auf Valencia—Flandern bezieht sich auch wohl die An-gabe, daß für den Quintal von Valencia (barbaresch) 24 g° zu zahlen seien. 5
Ein klares System ist nicht zu erkennen. DerNolit wurde zumeistin der Münze des Empfangsortes berechnet und dort wohl erst bezahlt,der Empfänger wurde durch die mitgehende Police von der Höhe derNolitschuld verständigt.Pür die atlantische Fahrt haben wir dann nochdas Zeugnis von Andreas Sattler, daß die romanischen Konkurrentenviel billiger wegkamen. Auf den Galeeren gaben sie 30g°]Nbrit, die Ge-sellschaft 42 g°. Der Unterschied war bei der Versicherung noch höher. 6
Noch ist einer Schiffsabgabe zu gedenken, der Avaria, averie,die in Flandern in der Höhe von 1 g° auf das U Warenwertes vonWaren der Venezianer, Florentiner, Genuesen und Lucchesen zu-gunsten der Schiffer von Aragonien (bis Gibraltar) und der vonKastilien (von da ab) erhoben wurde. Die Gesellschaft muß unterdieses Eecht gekommen sein; denn die averie wurde 1480 erhobenund zwar auch bei einer Fahrt auf spanischem Schiffe (Eodrigod Fugassa) und von Waren aus Valencia. 7 Vielleicht stimmt auchdie oben angegebene Erklärung Finots nicht. 8 Die Gesellschaf t suchteum sie herumzukommen, indem sie versuchte mit den Schiffernübereinzukommen, daß sie den ]S olit einschließlich der avaria über-nahmen. 9
Drittes Kapitel
Versicherungswesen. Unfälle. Beraubungen
§ 93. Der Landtransport unversichert. Zur See stets Versicherung gesucht. Über-versicherungen. Ordnung der Seeversicherung. Die Landesgesetze. Die Praxis.Einzelne Falle. Schwierigkeit Versicherer zu finden. Genua. Flandern. Höhe derSätze. Police. Schadenfälle. Begleitung der Waren, wenn leeine Versicherung mög-lich. Kein Anteil als Seguradores.
Für die Gesellschaft kann ich keinen Beweis für eine Versiche-rung der Waren beim Landtransport nachweisen, sie gingen auf
1 3, 231 f. 2 3, 420 f. 3 3, 100. 401. * 3, 431. 5 3, 1. « 3, 412 f. 7 3, 432.* Finot, Genes, S. 150 f. Vgl. 138 ff. 9 3, 13.
Schulte, Gesch. d. Ravensburger Handelsges. II. 5