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2 (1923)
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30
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WM

30 Achtes Buch. Handelswege. Transportwesen. Versicherung. 1. Kapitel. §88

Von Seiten des Königreichs Aragon war es daher eine Bepres-salie, wenn 1447 eine nach Art der romanischen Lande verpachtete»Steuer unter dem Namen „jus marcharum regnorum Aragoniaeet Francorum" auf alle Einfuhr aus Frankreich in gleichem Be-trage von 5 ^j auf 1 M, eingeführt wurde. Der Name „jus marcha-rum" beweist den Charakter der Eepressalie. Die Pächter wandtendiesen Zoll nun auch auf die Waren an, die durch den Dauphine"zu den Häfen von Bouc und Arles gebracht und dann nach Kata-lonien oder Aragonien verbracht wurden, ohne die Grenze Frank-reichs zu überschreiten. Die Bavensburger Gesellschaft war es, diedie Interessen der deutschen und savoyischen Kaufleute vertrat; indem Schlußaktenstück, dem Urteile der Königin Maria von Aragon,wird gesagt, daß die ersten Bittschriften von katalanischen, deut-schen und anderen Kaufleuten eingereicht wurden, „signanter magnesocietatis vulgariter dicte dejousompis", und bei dem Urteilspruchewar als einziger Kaufmann Friedrich Humpis mit seinem welschenAnwalte Armand Nigri zugegen. Um den Bechtshandel zu einemglücklichen Ausgang zu bringen, haben, die Ravensburger keineMühe gescheut, sie verschafften sich in sicher recht mühseligen Ver-handlungen von den höchsten Behörden vollwichtige Zeugnisse, diedie Entscheidung zu ihren Gunsten herbeiführen mußten. Derjunge Dauphin selbst, der ja überhaupt eine sehr selbständige Politikführte, bezeugte gern die staatsrechtliche Unabhängigkeit seine*Fürstentums; ein Gleiches bekundeten der Bichter zu Bomans, derOberrichter der Grafschaft Valentinois und der Gouverneur de«Dauphin^, die zum Teil sehr weit auf die staatsrechtliche Stellungdes Landes eingingen. Am meisten mochte wohl zur Schlichtungder Dinge beitragen, daß der König von Frankreich im Parlamentvon Toulouse am 8. August 1447 erklären ließ, daß dieser franzö-sische Zoll keineswegs sich auf Waren erstrecke, die wohl denDauphin^, nicht aber Frankreich selbst passierten. Das Endurteil derKönigin war der Gesellschaft günstig. 1 Die Bavensburger konntenalso unbelastet ihren alten Handelsweg längs dem Rhone fortsetzen.

Von Lyon führte ein zweiter für die Gesellschaft wichtiger Wegnach Spanien, der nach Saragossa. Für den Teil bis Toulouse gebenunsere Quellen nur eine Tatsache an, wer ihn benutzte, ritt durchdas Safrananbaugebiet von Toulouse. Sonstige Nachrichten habeich nicht dafür gesammelt, ich kenne aus der Literatur wohldie vortreffliche Studie von Guigue über die Straßen im Lyonnaisund Forez, der gründlich die zahlreichen Hospize heranzieht, 2 aberdie übrige örtliche Literatur ist mir unbekannt. Und die deutschenZeugnisse für die Wegerichtung sind nicht zahlreich, auch nicht ein-deutig. Sebald örtel war Pilger, wenn auch Kaufmann. Er durchzogdas Zentralmassiv von Frankreich, dieses Land ohne bedeutende

1 Abgedruckt von H ab ler inWürtt. Vierteljahren, für Landesgeschichte, X. F.,11 (1902), S. 401—404. - Les voies antiques du Lyonais, du Forez etc. Lyon 1877.

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