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Kechnungswesen. Buchführung
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Die Akten lehren, daß ununterbrochen rechnerische Angabennach Ravensburg gelangten. Von den Messen kamen die Meßzettel.Sehr übersichtlich ist der von der Allerheiligen-Messe zu Lyon 1480(Nr. 21), noch besser der, den Hans Hinderofen über die Ostermessevon 1477 aufstellte (Nr. 18).
Andere Eechnungen sind zum Teil sehr primitiv geführt, aber siegaben doch auch dann von vielen Tatsachen Nachricht. Höherstehen schon die Eechnungen von älteren Gesellen, die Eechnunggeführt hatten, wie etwa Lutz Geßler von der Nördlinger Messe (70).
Die Eeiserechnungen sind vielfach durchaus persönlich geführt,mitunter ist das auch noch bei anderen Eechnungen, doch nichtbei den Geliegerrechnungen und den meisten der Meßzettel derFall. In ihnen herrscht durchaus die Abwendung von der Personund die rechnerische Behandlung von Sachkonten. Der Waren-ballen erscheint als Konteneinheit, um ihn vom Ankauf bis zumVerkauf zu verfolgen, die Eechnungen werden sorgfältig nach Sach-rubriken eingeteilt. Die Kontenbüdung begegnet uns schon in denältesten Teilen der Sammlung. 1 Sie ist also auch in Deutschlandum 1470 geläufig gewesen. „Eechnet alle Sorten lauter, so könntIhr schreiben, an dem hat man so viel per cento, das ist kauf-männisch." 2
Ein Teil der Eechnungen würde auch den heutigen Bedürfnisseneines kleineren Geschäftshauses genügen. Es ist geradezu be-wundernswert, wie durch diese Eechnungen die Zentrale über dieentferntesten Gelieger informiert wurde.
Die doppelte Buchführung, die jeden Posten doppelt bucht, findeich in den Zeiten vor 1505 nirgends angewendet, sie war in Italienseit 1340 bekannt, in Brügge erscheint sie 1498. Wohl aber ist einstarkes Streben nach einer säuberlichen Saldierung von Gewinnund Verlust vorhanden, die freilich nicht zum Anrechnen einesSatzes für die Generalunkosten gelangte. Und auch die Inventur,die, wie wir sahen, alle drei Jahre gemacht wurde, war sicher nichtgenau nach dem wahren Werte, sondern oft nach dem Ankaufs-preise angesetzt. Aber es war doch eine Inventur. Wir sehen auchNeuerungen sich geltend machen, so führten die Eechnung der Zen-trale von 1510 (Nr. 4) und die von Mailand 1507 (Nr. 50) das Konto„cista" ein: „Cista soll", „Cista hat", d. h. sie stellt die Kasse alsein Sonderkonto neben die übrigen Ausgaben und Einnahmen, dieaus den laufenden Mitteln bezahlt wurden. Es sind Tendenzen zueiner Systematik in großer Eülle vorhanden, die doppelte Buch-führung erreichte-sie. Man empfand das Bedürfnis, konnte es abernicht befriedigen. Man erstrebte und erreichte, daß wenigstens inRavensburg aus dem Vergleiche der Eechnung mit Sicherheit Ge-
1 So Hans Hinderofen, Lyon Nr. 8 (1477). Andreas Sattler und Moritz Hürus1478, unten 3, 420f.
2 Unten 3, 84.