Leineweberei. Konstanz. Wirtschaftliche Kämpfe
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Die weiteren Bestimmungen über Leinwand und Barchent-produktion behandle ich unter Leinwand.
Diese Zeugnisse machen es klar, daß in Bavensburg damals inder Hauptsache Leinwand, welsche Leinwand und Barchent fürden Fernhandel hergestellt wurden. 1 Dem entsprechen auch diewenigen Angaben über die Waren des Bavensburger Fernhandels.1391 wurden Heinrich Mancz drei Ballen Leinwand in Venedigbeschlagnahmt. 2
Noch viel deutlicher als bei Bavensburg tritt die Leinewebereials das Exportgewerbe von Konstanz hervor. 3 Eine der ganzseltenen mittelalterlichen Wandgemäldereihen, die ein Handwerkmit all seinen Vorgängen darstellen, hat Konstanz schon imAnfang des 14. Jahrhundert geschaffen, die Herstellung vonLinnen und Seide, die kuze Zeit dort heimisch war. Es mußdoch wohl von einem Leinenhändler oder einem Sohne einessolchen in Auftrag gegeben worden sein. Der Konstanzer Lein-wandhandel war im 13. Jahrhundert so bedeutend, daß in denOrdnungen für die Champagnermessen, wo sie in allen vier Städteneigene Häuser hatten, nur Bestimmungen für den Verkauf vonLeinwand sich finden, wiewohl sie auch mit Gold und Silber han-delten und Tuche erwarben. 4 Gerade an diesem Gewerbe in Kon-stanz läßt sich fast zuerst in deutschen Landen die Handelsvor-mundschaft erweisen. Dem Kaufmann wurde hier schon im14. Jahrhundert die ausschließliche Beherrschung der Bezugs- undAbsatzwege vorbehalten und der Handwerker durchaus auf dieArbeit eingeschränkt, bis in die Mitte des 14. Jahrhunderts war denLeinewebern nicht einmal eine zünftische Organisation gestattet.Nach den Bestimmungen von 1283 und 1289, die durchaus einenGroßhandel in den Händen von Konstanzern begünstigen, war anjedem Donnerstag und Freitag Leinwandmarkt, alle Käufe mußtendort vor sich gehen, und nur der Kaufmann war als Käufer zuge-lassen, für den anwesenden Fremden war damals ein Weber be-rechtigt zu kaufen. 5 Leinwandschauer begegnen 1376, bald auchLeinwandmesser. Eine städtische Bleiche erscheint 1386. Diestädtischen Unterkäufer für Garn (Garnfeilträger) sind zuerst 1533nachgewiesen. 6 So stark war der Drang nach dem Leinwandhandel,daß um 1370 auch Geistliche sich daran beteiligten. 7
1 In dem Stadtrechte werden auch Grautucher, Wollenweber, Ledergerber,Kantengießer und Kupferschmiede aufgeführt, die möglicherweise auch fürdie Ausfuhr arbeiteten.
2 Zeitschrift f. Gesch. des Oberrheins 4, 27.
3 Eingehend hat darüber Eberhard Gotheinin seiner Wirtschaftsgeschichte desSchwarzwaldes, Bd.l, gehandelt, vor allem S.520—524. Vgl. Schulte 1, 605f., 608.
4 Vgl. die Ordnungen, Zeitschrift f. Gesch. des Oberrheins 4, 48 ff.
6 Statut von 1283, Zeitschrift f. Gesch. des Oberrheins 4,20f. Vgl.Gothein 1,458.
6 Gothein 1, 520 f.
7 Cartellieri, Eegesten der Bischöfe von Konstanz 2, 369.
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