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1 (1923)
Entstehung
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Erstes Buch. Entstehung der Gesellschaft. 2. Kapitel. § 4

und der Bauer über seinen Bedarf und über seinen Zins hinaus anLeinwand webte, den Ausgang in die weite Welt zu schaffen. Wirwerden sehen, daß nicht nur Bavensburg, St. Gallen und Konstanzsich dem unterzogen, auch viel kleinere Städte wie Wangen undIsny beteiligten sich daran. Fur_ 0berdeutscb1arirl war die X iein-wand der erste große Exportartikel, das einzig£LJJertig-fabr-ikat, das"von Deutschland auch in größeren Mengen in den internationalenGüteraustausch gebracht werden konnte. 1

Es waren nicht die feinsten Sorten; unter dem Einflüsse des See-klimas ward die Leinwand der Niederlande, Flanderns und Frank-reichs feiner und weißer, zumal schon die Garne und dann wiederdas Stück gebleicht wurden. Der Bauer, der an Tagen ohne andereArbeit, seinen Webstuhl aufsuchte, arbeitete auch nicht so säuber-lich und kunstvoll. Aber er arbeitete billig und machte aus demselbstgezogenen Flachse ein Leinwandstück.

Neben der Leineweberei war von vornherein mehr städtisch dieBarchentweberei, d. h. die Herstellung von Stoffen aus linnenerKette und baumwollenem Schusse. Dieses Gewerbe war von vorn-herein noch weit mehr an den Händler gebunden, denn der Weberkonnte nicht bis nach Venedig ziehen, um sein Quantum an Baum-wolle dort zu erstehen. Einfuhr der Baumwolle und Ausfuhr derfertigen Stoffe fiel hier dem Händler zu. Die Wolltuchwebereilieferte im Spätmittelalter um den Bodensee dem Handel in dieFerne nichts, sie deckte nicht einmal den eigenen Bedarf.

Doch sehen wir uns die städtische Leinen- und Barchentwebereian und zunächst in Bavensburg. Der Zolltarif von 1369 kenntbereits An- und Verkauf von Leinwand durch einen Gast, jeder Teilzahlte von jedem Tuche 2 $. Er nennt weiter die Einfuhr vonGarn, von Baumwolle ist noch nicht die Bede. 2 Aber dafür tretendie Statuten der Stadt ein, die bisher noch sehr mangelhaft ver-öffentlicht sind, aber K. Otto Müller verstattete in die vorbereiteteAusgabe einen Einblick. Schon um 1335 gab es einen besonderenMarkt für Garn und Werch, da unter Werch in Schwaben gebroche-ner, aber noch nicht gesponnener Hanf zu verstehen ist, so waralso schon damals die später als welsche Leinwand bezeichneteHanfleinwand (Canemasserie) bekannt. Der Zolltarif von 1369 istunklar. Schon 1335 mußte alle Leinwand von Webergästen auf demMarkte öffentlich verkauft werden. Ein solcher Verkauf seitensder Weber setzt notwendig eine Ausfuhr voraus.

1 Vgl. Aubin, Gustav, Aus der Frühzeit des Kapitalismus in Zeitschrift f. d.gesamte Handels- und Konkursreoht 84, 426.

2 Die Bestimmung des ältesten Kavensburger Zolltarifes:Waere daz ainburger mit ainem usman staechi mit koufmanssohaft, da hett ain zoller gewaltden zol ze nement, von welem er wil", handelt von einem Stichgeschäft zwischenzwei Kaufleuten; von einer Handelsgesellschaft zwischen einem Bürger undeinem Nichtbürger, wie K. 0. Müller, Württ. Viertel jahrshefte, N. F., 21, 192,will, ist hier nicht die Eede.