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1 (1923)
Entstehung
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Erstes Buch. Entstehung der Gesellschaft. 2. Kapitel. § 2

wirren und schweren Zeiten des Kampfes mit Fürsten und Bittern,aber auf seinem Grabsteine ist er als reisender Kaufmann abgebildet.Eine Persönlichkeit von hohem Ansehen und von kaufmännischerErfahrung mußte vom Eeiche und den Eeichsstädten auf demköniglichen Städtetage zu Ulm 1385 dafür gefunden werden, beider Beschlagnahme des Gutes der Juden die Bezahlung der denJuden geschuldeten Geldsummen zu überwachen und für den Bezirkunter der Alb an den See und im Allgäu" also in Oberschwabenohne Ulm wurde Henggi bestellt. 1

Auf die Humpis den Ursprung der Gesellschaft zurückzuführen,weil später die Gesellschaft oft die Humpisgesellschaft genanntwird, geht nicht an; denn dieser Name leitet sich von ihren Begierernab und diese Häupter der Gesellschaft entstammten zwar seitmindestens 1426 dem Geschlcchte, aber die Namen der ältestenBegierer sind uns eben unbekannt. Es ist etwas viel gewagt, wennman aus dem Ausdrucke Hans Aulbrecht Möttelis Diener schließenwollte, Mötteli wäre damals Begierer der Gesellschaft gewesen, aberso ganz leicht ist das nicht von der Hand zu weisen; denn später warwirklich ein Albrecht Mitglied der Gesellschaft. 2

Schwerlich kann als eigentlicher erster Begründer das dritte Ge-schlecht in Frage kommen, denn erst im Jahre 1411 wurde derKonstanzer Lütfried Muntprat unter Bürgschaft von Budolf Mötteliin Bavensburg Bürger. Diese Familie war, wie ihr Name verrät,nicht deutschen Blutes; der erste von ihnen wird noch als Kawerschebezeichnet, 3 er gehörte also jenen italienischen Kaufleuten an, diesich nicht um das kirchliche Zinsverbot kümmerten, sondern ge-werbsmäßig auf Pfänder ihr Geld an Geldbedürftige ausliehen, nichtselten dabei aber auch Warenhandel betrieben. Die Urheimat derFamilie ist nicht nachzuweisen, auch unter den Astigianen, die inDeutschland die meisten dieser Lombarden stellten, begegnet derName nicht. Sie scheinen nicht mehr Italienerinnen geheiratet zuhaben, aber sie vererbten doch wohl die Kenntnis romanischerLande. Schon die Gattin des 1422 gestorbenen Hans Muntprat wareine Humpis, so daß wir erkennen, daß schon in der Frühzeit derGesellschaft diese beiden die Gesellschaft tragenden Famüien durchFamüienbande miteinander verbunden waren.

Die sorgfältige Bearbeitung der Stammbäume der Humpis,Mötteli und Muntprat führt zu wertvollen Ergebnissen. 4 Es wäre

1 Deutsche Reichstagsakten 1, 497, 18. Vgl. sonst über seine politische Tätig-keit Urkundenbuch St. Gallen 4, 629, 661, 1125; Joachim v. Watt, DeutscheSchriften 1, 489.

2 1408 Bürgerbuch: für Aulbrecht bürgen Rudolff Mötteli und Frik Hoblain.

3 Ungedruckte Urkunde von 1354, eine andere vom gleichen Jahre bei Kon-rad B e y e r 1 e. Grundeigentumsverhältnisse und Bürgerrecht im mittelalter-lichen Konstanz 2, 333. Vgl. Schulte 1, 611.

4 Vgl. die Stammbäume in § 24 und 26.

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