gehaltenen Synode.2393. der bemelte Graf ist Collator Vicariatusunstrittig.9. Cessar.10. die Gravamina hat er, und sein Pastorconjungirt.11. Braucht den Chor=reck, privatam abso-lutionem, Wittembergische Kirchen= ord-nung, sey ein groß Kirchspiel, bey 350.Communicanten alda.12. Furchtenbruich ErbCamerherr, und Jungk-ber lang sein Calvinisch, und einer genantFreyhoff, des Clevischen Secretarii Bru-der.3. 2. Kirchmeister, und 2. Provisores alda.4. Gebe keine Widertäuffer.5. Nein.16. Wisse keine, aber da sich solche finden, sowerden sie vom Predig Amt, und Richterngeſtraft.7. 40. taler, und 14. malder Roggen.18. habe eine schul, bisweilen 20. 30. auchwohl 10. Kinder nach gelegenheit der Zeit;Catechismum Lutheri docire der schul-Meister.9. Vicini Pastores halten sich wohl.o. Wisse kein.21. Nein.22. Samlen all sontag Almosen, die verrech-nen die Provisores.§. 17.
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