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1 (1758)
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203gehaltenen Synode.8. Die Jenige, Welche der Religion halberverdaͤchtig, wären zuvor zu Examiniren:zue Bestendigkeit mit ernst zu Erinneren: daes auch die Notthurft erforderte, Ihnen einthema Concionis zu proponirn, welchessie tractiren sollen, und alsdan erst ad Sy-nodum zu zu lassen?4. Hierauf könte mann ad Synodum ipsamschreiten: die Confession ablesen: andereNothwendige puncten deliberiren, und wiees künftig in einem und andern solle gehaltenwerden, sich vergleichen.5. Doctoribus Ecclesiarum Pastoribus wärzu injungiren sich der Gemeinden mit Fleißanzuenemmen: den übrigen aber zu befehlen,sich in fürfallenden Sachen jedesmahls Be-richts bey ihnen zu erholen, welche folgendsauch solches an Uns nacher Düsseldorf sollengelangen lassen.6. Were sich gewisser allgemeiner Bettäg, sodes Jahrs 4mahl verrichtet werden solten,wie auch eines gewissen gebetts zu Vergleichen: welche auf gewisse darzu bestimbte tägdurchs gantze Land sollen gehalten, sontagszuvor von der Cantzel abgekündiget, unddie Leuth mit fleiß darzu erinnert werden?7. Stunde auch zu Bedenken, ob nicht zu fol-gendem Synodo jemand von den Seniornder Gemeine möchte erfordert werden.8. Die