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1 (1758)
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gehaltenen Synode.2014. Ob sie Studiorum, vitae, & ordinationis,glaubwürtige Testimonia fürzuweisen, unddaß sie alsbalde fürweisen sollen.5. Wie lang sie bey ihrer Pastorat?6. Ob allezeit, oder wie lang die wahre unge-änderte Augspurgische Confession daselbstim Schwang?7. Wie viel sie Predigten haben in einer Wo-chen, und ob sie auch Mittags Predigtenhalten, und den Cathechismum Lutheridarbey mit der Jugend exercirn?8. Wer Collator der Kirchen, und ob dieCollation unstrittig?9. Ob Collator dem Pastori in Lehr, Kirchen,Rhenten ꝛc. einigen eintrag thue, wofernsolches geschehen solte, zu fragen, aus wasUrsachen:10. Was er sonsten für gravamina habe, undwie solchen zu remedüren?1. Was er für Ceremonien in Kleidung, ad-ministratione Sacramentorum, und ande-rer Kirchen Actuum verrichte? ob er pri-vatam absolutionem halte. Wie viel erCommunicanten habe?2. Ob auch Calvinisten im Kirchspel, und obsie in negotio Religionis bisher nichts at-tentirt, oder noch zu attentirn gemeinet seynmögten!3. Ob, und was sie für Seniores in ihrenGemeinden haben: und ob nicht einer, oderderN 5