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1 (1758)
Entstehung
Seite
101
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101Stück.zahlte Kaufpfenning nicht in dem geringer aus-geprägten Gelde, noch in Stücken von ohnglei-chen Werthe bestanden, sondern in solchenSorten erleget worden, welche nach dem Reichs-Fusse ausgemünzet, und an dem besten Ge-halt sich befunden haben. Und durch die Wor-te: Reichsthaler in Specie wird dieses ange-deutet, daß die erlegten Reichsthaler wederfranzösische, weder sonstige Thaler, noch auchsolche Reichsthaler, wie sie von denen drey obe-ren Craysen herunter gesetzet werden wollen,sondern wahre, und nach dem gemeinen Reichs-aufe gängige Reichsthaler gewesen seyen..5.Wann diesem nun also, und (wie ohnwi-dersprechlich) das Kaufgeld nach dem zinnischenFusse ausgezahlet, und entrichtet worden; somachet sich auch der Schluß von selbsten, daßsothane Kaufsumme in gleicher Münze, undnach dem zinnischen Fusse müsse wieder erstat-tet werden, wie solches der ehemalige Reichs-Hofrathvon BERGER. in Oecon. jur. Lib. III. tit.2. §. 4. nota 4.mitfolgenden bewähret: pecuniam anteannum1690. mutuo datam, secundummodum Zinnensem nach dem zinnischen Fuß,eodem modo, vel secundum Lipsiensem cumgictuendam esse, quamvis mutuo ac-ces-