Druckschrift 
1 (1758)
Entstehung
Seite
8
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Ersteseinziger Menſch daraus einen vollkommenenSinn, oder Begrif sich wird machen könnenSetzet man diesem annoch den Schluß, oderdie Unterschrift des Beweisthums hinzu, allwees heissetIn fidem praemissorum attestorego Wenceslaus W. offener Notarius &Judicii scriba juratus in Königswinter praemissa in mea praesentia esse deposita, &pro jurisdictionalibus in aeternum haberiVolunt,, so wird man mit obangezogenemde PASSERIBVS cit. Q. 6. n. 16.kecklich schliessen dörfen. Oritur falsitatis su-spicio ex clausula non habente rectam, autperfectam constructionem; zumalen dieNachbahren, wann sie aufrichtig zu Werkegehen wollen, nicht nöthig gehabt hätten, zudieser Verrichtung einen fremden Gerichtschrei-ber zuzuziehen. Wann diesemnach in dem Aus-zuge allein so viell mangelhaftes anzutreffen,was würde es erst geben, fals man das Be-weisthum ganz durch nachsehen wolte? Vielleichte dörften darinnen Sachen zu finden seyn /welche zu ersinnen der scharfsinnigste kaum ver-mögend ist.§. 9.Zudeme machen nach ZeugnusBOEHMERI ad X. Tom. 1. L. 2. T. 23§.3