Vorrede.und nicht uns selbsten gebohren, einem je-den von beeden nach unseren Kräften undVermögen zu dienen verpflichtet seyen.Dem kleinern Staat, als welcheruns entweder in der Wiege schon auf-genommen, und durch die Mutter-Brust die Liebe zu ihme mit holder Lusteingeflösset, oder aber (welches von ei-nigen noch für viel grösser, und verbind-licher gehalten werden will) uns ausunserm eigenen Vatterlande zu sich be-rufen, an Kindes statt angenommen,und das Bürger=Recht geschencket:Welcher uns den Unterhalt verschaffet,die Güter, derer wir geniessen, verleihet,und für unser Wohlseyn steete Sorgeträgt: Welcher uns inden edelsten Kün-sten unterweiset, unsere Verdienste be-lohnet, und zu Ehren-Stellen erhe-bet: Welcher endlich unsere Reichthü-mer bewachet, alle Gefahren abwendet,und unser Haupt, und Leben selbstenverthätiget, seynd wir am meisten ver-bunden, und müssen selbigem daherodie erstern und fürnehmsten Dienste(welche zu Griechisch κατόρθωμα genen-net werden) widmen.Die anderen, und folgenden Dien-ste, oder καθήκοντα hingegen kan dergrössere
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten