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er sich aber fern hielt, machte er nicht nur von vorn hereinalle Ausgleichsversuche zu nichte, sondern konnte auch nach-träglich viel leichter gegen die von päpstlichem Standpunkte aussehr zweifelhafte Rechtmäfsigkeit der Versammlung Einsprucherheben.
Wir wissen nicht, wer alles an der Synode, die programm-mäfsig nach Maria Himmelfahrt J unter dem Vorsitze desWilligis, des Liudolf von Trier und Heribert von Köln zu-sammentrat, teilnahm. Thangmar nennt aulser den drei prä-sidierenden Erzbischöfen und Ekkehard von Schleswig nurRethar von Paderborn, Berengar von Verden und Robert vonSpeyer als Beisitzer. Ob er nicht willkürlich, wie in derSchilderung der Gandersheimer Synode vom 28. November 1000den einen oder anderen Namen verschweigt, ist nicht zu ent-scheiden. Jedenfalls waren die Versammelten durchaus fried-lich gesinnt Dem entsprechend wurde nach einer Notiz desWolfhere noch vor Eröffnung der Sitzung beschlossen, die aufbeiden Seiten vorgefallenen Ausschreitungen, um nicht neuenStreit zu erregen, mit Stillschweigen zu übergehen. Als danndie Verhandlungen begannen, beklagte sich Willigis, wieThangmar zugiebt, mit etwas sanfteren Worten über die Ab-wesenheit Bernwards und beteuerte, er sei bereit, ihm gemäl'sdem Urteile der Synode genugzuthun. Die Hildesheimer Ab-gesandten entschuldigten ihren Herrn wegen plötzlicher Er-krankung und versicherten, er sei bereit, dem Befehle der SynodeFolge zu leisten. Aber sie fanden keinen Glauben. So kames, dafs, nachdem die erste Sitzung friedlich verlaufen war,Willigis in der zweiten gebieterisch forderte, der HildesheimerBischof solle noch persönlich auf der Synode erscheinen. Wenigstenssolle Thangmar die Entschuldigungsgründe seines Herrn eidlichbekräftigen. Dazu wollte sich dieser jedoch — was den Ver-dacht gegen Bernward sehr steigerte — unter keiner Bedingungverstehen. Er lief's überhaupt jetzt die Maske fallen. Er erhobfeierlich Einspruch gegen die ganze Synode, weil sie im Wider-spruch zu der päpstlichen Vorladung zusammengetreten sei.Diese Verwahrung wurde zwar gar nicht beachtet, aber dieBischöfe standen doch davon ab, die Verhandlungen in Abwesen-heit Bernwards fortzusetzen. Man beschlofs vielmehr, acht Tagenach Pfingsten, am 81. Mai 1002, in der Kaiserpfalz zu Fritzlarauf einer zweiten deutschen Synode die Angelegenheit nochmalszur Sprache zu bringen. Bis dahin sollten beide Bischöfekeinerlei oberhoheitliche Befugnisse in dem umstrittenen Klosterausüben.
So wenig die Synode zur Klärung des eigentlichen Streit-falles beitrug, so zeigt sie doch deutlich, wie sehr Kaiser und
1 Will. E. XVII giebt fälschlich den 20. August an, ebenso Giese-brecht I, 756.