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Fürstenversammlung die Fehde zwischen Herzog Heinrich vonBayern und Bischof Gebhard von Regensburg beigelegt wurde 1 ,und nahm darauf, wie es scheint, trotz seines Alters an der Heer-fahrt teil, die zu dem üblichen Termine, Maria 2 Himmelfahrt,gegen die abtrünnigen Abodriten und Wlotaber eröffnet wurde 3 .Wenigstens wohnte er kurz nach dem Feldzuge in Quedlinburgder Einkleidung der Prinzessin Adelheid bei 4 . Von dort zog erim Spätherbst im Gefolge Ottos über Schöningen nach Mainz 5 .Bis zum Antritt des Romzugs verliefs er, wie es scheint, den-selben nicht mehr 6 . Die ansehnlichen Landschenkungen, die da-mals gerade das ihm gehörige Kloster Bleidenstadt 7 und das vonihm gegründete Stift St. Stephan in Mainz 8 erhielten, bekundenwie hoch er noch in seines Herrn Gunst, stand. Es entsprichtdem durchaus, dafs aller Wahrscheinlichkeit nach auch diekaiserliche Politik noch in den von ihm eingeschlagenen Bahnenverharrte. Darauf scheint wenigstens der Umstand hinzudeuten,dafs am 6. Februar 996 wiederum eine Synode in Sachen desReimser Kirchenstreites 9 in der Pfalz in Ingelheim stattfand.Wir kennen ihre Beschlüsse nicht, aber dürfen mit gutem Grundvermuten, dafs sie ebenso ungünstig für Gerbert und die Cape-tinger lauteten, wie die der Konzile von Aachen und Mousson.Wenige Tage später brach Willigis mit Otto zur Romfahrtauf 10 . Ende Februar stieg das kaiserliche Heer über den be-schneiten Brennerpafs ins Etschthal hinab. Nirgends bekannt-lich stiefs es auf erheblichen Widerstand. In Verona ward dasalte Bündnis mit den Urseoli, von neuem bekräftigt, in Paviahuldigten zu Ostern feierlich die lombardischen Grofsen •, im Heer-lager von Ravenna aber erschienen sogar Abgesandte des bisherso unbotmäfsigen römischen Adels, gegen dessen Oberhaupt,Grescentius, die Heerfahrt in erster Linie gerichtet war, und ersuchten Otto an Stelle des eben verstorbenen Johann XV. einenneuen Papst zu designieren. Es war eine unvergleichliche Gunstdes Augenblicks: ein deutscher König, den noch nicht einmalder kaiserliche Reif schmückte, und dem gegenüber — streng-genommen — der Vertrag der römischen Grofsen mit Otto I.gar nicht mehr verbindlich war 11 , verfügte frei über den StuhlPetri. Wie eine deutsche Bischofswahl ward die Nachfolge auf
158.
1 Thiet. IV, 20 (13).
2 Nitzsch, Deutsche Geschichte I, S. 363.
3 Ei-Ann. S. 156 f.
4 D. 0. III. 176. Quedlinburg 995 Oktober 13.
5 D. 0. III. 180. Schöningen 995 Oktober 26.
6 cf. das Itinerar Beilage 1.
7 D. O. III. 188. Frankfurt 995 Dezember 9.
8 D. O. III. 189. Mainz 996 Januar 21.0 cf. oben S. 61 f.
10 Zu dem Folgenden cf. Giesebrecht I. 670—675. — Ri-Ann. S. 157,
" Manitius S. 219.
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