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Am ersten Weihnachtstage darf jeder Geistlichedrei Messen lesen, die Mette oder Engelsmesse, die Hirten-messe und das Hochamt. Bei uns geschieht das um Mitter-nacht, um 8 Uhr morgens und um 10 Uhr. Der Pfarrer mufzdarum von 6 Uhr abends an nüchtern, d. h. ohne Speise undTrank bleiben; an allen anderen Tagen erst von nachts 12Uhr an.
Viele fromme Familien besuchen aufzer der Christmetteauch gerne das Hirtenamt und das Hochamt. Dabei ist es Sitte,dafz die Hausväter oder auch die Mütter je ein Stück Weih-nachtskuchen und ein Fläschchen Wein im Mantel dahin mit-nehmen, damit diese geweiht und heilkräftig werden. Dieöffentliche Weihe von Speisen und Getränken ist bei uns anWeihnachten nicht mehr Brauch. Was aber durch den drei-maligen Kirchenbesuch an Weihnachten nach altem Herkommengesegnet ist, wird vor dem Mittagstische in der Familie verteiltund mit Andacht genossen. Es bewahrt das Jahr über vorinneren Krankheiten und vor leiblichem Unglück aller Art.
Am ersten Weihnachtstage ist es ebenso wie an den andernhöchsten Feiertagen, an Ostern und Pfingsten, an Fronleich-nam und Maria Himmelfahrt, im Dorfe Ehrensache auch für dieMänner „in ihrem höchsten Staat", d. h. in ihren Hochzeits-kleidern morgens ins Amt und dabei auch ums Opfer und mit-tags in die feierliche Festvesper zu gehen.
Beim Opfergange um den Hochaltar, zu Beginn derhl. Opferung im Hochamte, gehen Bürgermeister und Adjunktmit ihren Amtsabzeichen, der grofzen, silbernen Königsmedaille,die sie an einem breiten, blauen Bande um den Hals tragen,stolz voraus und legen ihre Opfergabe, ein kleines oder grofzesGeldstück, auf die Epistelseite des Altares nieder. Ihnen folgendie Kirchenverwalter oder Fabrikräte und die Gemeinderäte,dann alle Männer und Jünglinge, die der Schule entwachsensind, einzeln. Nach ihnen gehen die Mädchen und zuletzt dieFrauen einzeln ums Opfer, um den Hochaltar. Ihre Opfergabengehören an diesen Tagen dem Pfarrer.
An den Nachmittagen der drei höchsten Feiertage, an Weih-nachten, Ostern und Pfingsten, ist der Wirtshausbesuch allenDorfleuten durch die Sitte verboten.
An Weihnachten wird nach der Festvesper in der Familiegemeinsam Kaffee getrunken. Am Abend wird der Christbaumnoch einmal angezündet und von den Kindern umjubelt. Sie