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Formates gewählt worden. Nur innerhalb der I. Abteilung ist auchdie Blattzählung, soweit eine solche vorhanden war, hinzugefügt,wie denn diese altern Drucke, und namentlich die Inkunabeln, über-haupt eine eigenartige Behandlung erfordern. Die Gründe hierfürbrauchen an diesem Orte nicht näher erörtert zu werden, es seifür sie auf den Aufsatz von G. Milchsack im Neuen Anzeigerfür Bibliographie und Bibliothekwissenschaft, Jahrgang 1882,Seite 15 ff., verwiesen. Die unten abgedruckten Vorschriften,welche bei der Beschreibung der altern Drucke auf der hiesigenBibliothek zur Anwendung gelangen sollen, sind in engem An-schluss an eben jenen Aufsatz zusammengestellt. Dass im vor-liegenden Falle die Beschreibung der Drucke bisweilen mehrins Einzelne geführt worden ist, als es nach diesen Regelnerforderlich war, andererseits aber bei den Opera Thomaea Kempis, welche nur, weil sie die Imitatio enthalten, Berück-sichtigung fanden, summarischer verfahren wurde, ist durch denCharakter dieser Arbeit hinlänglich begründet.
Köln, im Juli 1886.
Dr. E. Fromm.
Vorschriften für die Katalogisierungder alten Drucke.
§• 1-Die der bibliographischen Beschreibung zu Grunde zu legendeBlattzählung ist durch den Bearbeiter des Kataloges selbständigzu bestimmen, mit Bezeichnung der Vorderseite durch a, derKehrseite durch b, der ersten Kolumne durch «, der zweitendurch ß, und unter Hinzufügung der etwa vorhandenen Signaturund Blattzählung des Originals in eckigen Klammern.
§• 2.Die Schriftgattung des Originals (Antiqua oder Fraktur) wirdbeibehalten. Am Schlüsse der Beschreibung sind daher Angabenüber die Schrift nur insofern zu machen, als der Bibliographinnerhalb der Gattung, Schwabacher und Gotisch u. s. w., weiterzu scheiden beabsichtigt.