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§. 3.
Druckfehler dürfen
Abbreviaturen werden niemals aufgelöst,nicht verbessert werden.
§• 4.
Vom Texte des Druckes müssen vollständig angegeben werden:der Titel, das Rubrum, die Anfangs- und Schlusszeile des eigent-lichen Buchtextes, die Schlussschrift; wo Kommentare vorkommen,auch die Anfangs- und Schlusszeile dieser. Sind mehrere Schriftendesselben oder verschiedener Verfasser in einem Drucke vereinigt,so muss auch von diesen das Rubrum, Anfangs- und Schlusszeilenebst Schlussschrift verzeichnet werden.
§. 5.
Umschreibende Mitteilungen des Bibliographen über Vorreden(Proömien), Dedikationen, Carmina, Epigramme, Register, Briefesind zu vermeiden, vielmehr sind in der Regel die eigenen Wortedes Originals beizubehalten. Bei Briefen ist die Datierung eben-falls im originalen Wortlaute zu geben.
§• 6.
Einfacher Zeilenwechsel ist durch einen senkrechten Strichanzudeuten. Leer gelassene Räume (z. B. zwischen Rubrum undText, Schlusszeile und Schlussschrift) sind durch so viele senk-rechte Striche anzudeuten, als Zeilen auf diesem Räume Platzgefunden hätten.
§• %
Fehlende Initialen werden durch [ ] angedeutet. Findet sichstatt der vollen Initiale zur Orientierung des Rubrikators nurein kleiner Buchstabe, so wird dieser ohne Klammern gegeben.Findet sich roter Druck oder Nachmalung der Buchstaben mitFarbe, so werden die betreffenden Buchstaben in runde Klammerngesetzt.
Holzschnitte mit Einschluss der Buchdruckerzeichen müssen,falls sie in die beschriebenen Partieen hineinfallen, angezeigtwerden, Marginalien dagegen nicht.