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betragen für Pakete bis 5kg 25 Pfg., für schwerere 60 Pfg. BeiFrachtsendungen werden die baren Auslagen für Verpackung unddie ortsfiblicben Gebühren für den Transport zur Qüterannahme-stelle in Ansatz gebracht.
§. 32.
Die liquidierten Gebühren werden in der Regel bei Übersen-dung der Bücher durch Nachnahme eingezogen, und zwar mitEinschluss des in Köln bei dem Wiedereingang der Sendung zuzahlenden Paketbestellgeldes; die Rücksendung hat daher nurportofrei zu geschehen.
Alle Sendungen sind an die Stadtbibliothek, StadthausplatzNr. 5, nicht in die Wohnung eines einzelnen Beamten zu adressieren.
§. 33.
Die von auswärtigen Entleihern ausgestellten Empfangs-bescheinigungen stehen nach Rücksendung der Bücher währendeiner Woche zur Verfügung des Ausstellers und werden dem-selben auf Wunsch als portopflichtige Dienstsache unfrankiertzugesandt; nach Ablauf dieser Zeit werden sie vernichtet.
§. 34.Das Betreten der obern Bflchersäle sowie der abgesperrtenTeile bezw. Galerieen des Lesesaales darf nur mit Erlaubnis desBibliothekars und in Gegenwart eines Bibliothekbeamten geschehen.Mehr als fünf Personen werden zur gleichzeitigen Besichtigungnicht zugelassen.
§. ;;r>.
Der Bibliothekar ist nicht verpflichtet, Erleichterungen, welcheer bezüglich der Benutzung der Bibliothek einzelnen Personenoder Klassen von Benutzern gewährt hat, auf andere oder aufalle auszudehnen.
§• 36.
Wer den vorstehenden Bestimmungen fortgesetzt entgegen-handelt oder die Rücksichten der Höflichkeit verletzt, welche deramtliche Verkehr zu fordern berechtigt ist, kann durch den Biblio-thekar von der Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden.Der von der Ausschliessung Betroffene kann gegen dieselbe beidem Oberbürgermeister in Form einer schriftlichen liescli werdeinnerhalb einer Woche Einspruch erheben.