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Die Stadtbibliothek in Köln : ihre Organisation und Verwaltung ; Beiträge zu ihrer Geschichte
Entstehung
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Die vorstehende Bibliotheksordnung kann nur die wichtigstenPunkte, welche bei der Benutzung der Bibliothek in Betrachtkommen können, ausdrücklich regeln; es ist selbstverständlich,dass eine Bienge von Details der jeweiligen Bestimmung desBibliothekars unterliegt und dass in besondern Fällen auch die Ent-scheidung des Oberbürgermeisters einzuholen sein wird. EinzelneParagraphen der Bibliotheksordnung enthalten eine VerschärfungEroberer Bestimmungen; die Erfahrung hat, wie anderwärts, soauch hier gelehrt, dass eine jede Nachlässigkeit eines einzelnenBenutzers die Rechte der übrigen beeinträchtigt und dass nureine feste Regelung und strenge Handhabung des geschäftlichenVerkehrs den Interessen des gesamten die Bibliothek benutzendenPublikums entsprechen kann. 1 )

Der Lesesaal. Die bauliche Einrichtung des Lesesaaleswurde oben beschrieben. 2 ) Die Auswahl der in demselben auf-gestellten Werke ist überall unter Berücksichtigung der nächstenlitterarischen Bedürfnisse der Stadtverwaltung und des Publikumsgeschehen, und zwar in der Weise, dass die wichtigsten undmeistbenutzten Werke aus allen Fachern zu einer Handbiblio-thek Vdii etwa 10 000 Banden zusammengestellt wurden; u. a.haben von grössern Werken im Lesesaale Aufstellung erhalten:die Kölnische Zeitung, die Gesetzsammlungen, die Berichte überparlamentarische Verhandlungen; ferner grössere Encyklopädieen,die lebenden Zeitschriften, Lexika, die wichtigsten historischenQuellenwerke und Darstellungen sowie die gesamte rheinisch-westfälische Litteratur. Die Aufstellung ist die systematische undwird durch eine besondere Signierung und Numerierung fixiert;die Signatur und Nummer des Fachkatalogs tritt erst wieder in(zeltung, sobald ein Werk dem Lesesaale entnommen und seinerAbteilung in einem der obern Büchersäle wieder zugeteilt wird.Die Auffindung eines bestimmten, im Lesesaale aufgestellten Werkeswird durch ein auch dem Publikum zur Verfügung stehendesalphabetisches Repertorium in Buchform vermittelt.

Die Einrichtung eines geräumigen Lesesaales mit grosserHandbibliothek hat sich ausserordentlich gut bewährt. Dass die

') Vgl. n. ii. Eberl a. a. 0. S. 58 ff.») Vgl. S. 18 IV.

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