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Die mit dem Vermerk „Bestellt" auf einem bestimmten Arbeits-plätze bereitgelegten Werke sind nur dem Besteller zugänglicb.
§• 8.Die zu entleihenden Bücher, ebenso die im Lesesaale zubenutzenden Werke, soweit sie nicht in demselben bereits Auf-stellung gefunden haben, sind, jedes auf besonderm Zettel, bisspätestens 9 Uhr vormittags schriftlich zu bestellen. Ein am Ein-gange zur Stadtbibliothek befindlicher Briefkasten dient zur Auf-nahme der Bestellzettel. Die letztern müssen ausser dem Namendes Bestellers die genauen Titel der gewünschten Werke und,wenn sie aus den Katalogen der Bibliothek ausgezogen sind, auchdie Angabe des Formats, der Signatur und der Nummer ent-halten. Kür Bestellungen können auch gedruckte Bestellzettelund Quittnngsformalare verwendet werden, welche von der Stadt-bibliothek in beschränkter Zahl unentgeltlich abgegeben werden.
§• 9.Bestellzettel, welche unleserlich geschrieben sind oder einPormal von 8:12 Centimeter nicht erreichen, bleiben unberück-sichtigt
g. 10.
Wird ein Werk im Lesesaale von mehrern Personen inAnsprach genommen, so kann jede derselben, sofern nicht einegütliche Übereinkunft stattfindet, nur auf eine Benutzungszeitvon einer Woche Ansprach erheben. Die Reihenfolge der Benutzerrichte! Bich nach dem Eingang der Bestellungen; in Zweifels-fallen entscheide! der Bibliothekar.
§• 11.Der Bibliothekar ist in seinem Amtszimmer während seinerSprechstunde (11—12 Uhr) zur persönlichen Beantwortung der-jenigen Anfragen bereit, welche nicht durch den die Bücher-Expedition besorgenden Beamten erledigt werden können.
§• 12.'Die Entleihung von Büchern erfolgt gegen eine unter Be-nutzung des vorgeschriebenen Formulars für jedes einzelne Werkauszustellende Empfangsbescheinigung, welche bei Rückgabe des-selben wieder ausgeliefert wird. Der ausleihende Beamte ist be-
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